Mit dem Mikrokredit in die Selbständigkeit

Mit kleinen Krediten und Beratung sollen Arbeitslose die erfolgreiche Existenzgründung schaffen. Diese Idee klingt so vernünftig und nachvollziehbar, dass man meinen sollte, in den europäischen Ländern wären entsprechende Angebote eine Selbstverständlichkeit und lange verbreitet. Tatsächlich jedoch wird dieses Konzept erst seit Anfang 2010 auch verbreitet in Deutschland eingesetzt. Und es handelt sich auch um keinen neuartigen Trend aus den USA, wie man meinen könnte – sondern um eine ältere Methode aus Bangladesch.

Was sind Mikrokredite?

Laut Angaben der Europäischen Union handelt es sich bei Mikrokrediten um Finanzierungen mit einem kleinen Volumen von 100 bis 25.000 Euro. Seit 2010 werden in Deutschland durch die GLS Gemeinschaftsbank in Zusammenarbeit mit dem deutschen Mikrofinanz-Institut entsprechende Kredite an Kleinstunternehmer und Gründer vergeben. Dafür wurde ein Fonds in Höhe von 100 Millionen Euro bereitgestellt, mit dessen Hilfe ein bundesweites Angebot an Mikrokreditinstituten bewerkstelligt wurde.

Der Entstehungsgeschichte des Mikrokredites reicht bis nach Bangladesch ins Jahr 1976 zurück. Dort startete Muhammad Yunus ein entsprechendes Programm, um Menschen in sozialer Not eine neue Chance zu bieten. Hierfür wurde er im Jahr 2006 mit dem Friedensnobelpreis ausgestattet.

Für wen eignen sich Mikrokredite?

Mikrokredite sind in erster Linie für Arbeitslose gedacht. Sowohl Gründer als auch frisch gestartete Kleinstunternehmen können diese Form der Finanzierung in Anspruch nehmen.

Die Kreditvergabe ist an weniger hohe Anforderungen geknüpft, als bei klassischen Krediten durch Banken. Da viele Arbeitslose die Kriterien und Bedingungen für einen normalen Kredit nicht erfüllen, ist der Mikrokredit eine geeignete Chance, um mit Kapital in die Selbständigkeit zu starten. Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung werden auf http://www.finanzierungen.net/ vorgestellt.

Mikrokredit beantragen

Zu den formalen Voraussetzungen bei der Beantragung eines Mikrokredits gehört es, dass ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden sein muss. Der Kredit soll nachweisbar für ein freiberufliches oder gewerbliches Interesse genutzt werden.

Ein nachvollziehbarer und durchdachter Geschäftsplan muss dem Kreditgeber vorgelegt werden. Da der Mikrokredit vor allem als Gründungshilfe bzw. zum Erreichen der Unabhängigkeit dient, wird der Finanzierer in die wichtigsten Überlegungen mit einbezogen. Damit soll erreicht werden, dass der Kreditnehmer erfolgreich beraten werden kann, damit er mit einem gut laufenden Geschäft auch in der Lage ist, den Kredit fristgerecht zurückzuzahlen.

Wer mit diesen Anforderungen einverstanden ist, kann beim Kapitalinstitut Deutschland einen Antrag für den Erhalt eines Mikrokredits stellen. Sofern der Antrag als durchdacht befunden wird, gibt der Finanzierer eine Empfehlung an die GLS-Bank, welche dem Kreditnehmer alle weiteren Unterlagen zuschickt. Sobald der Kredit vertraglich unterschrieben ist, kann der Unternehmer über das Geld verfügen und unter regelmäßiger Absprache mit dem Finanzierern den Geschäften nachgehen.

August 5th, 2012 von