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Definition Mobbing:

• Gezielte Feindseligkeiten gegen eine oder mehrere Personen mit dem Ziel der Ausgrenzung und des Ausschlusses.
• Feindseligkeiten erfolgen über einen längeren Zeitraum (mindestens 2 Monate)
• Feindseligkeiten erfolgen in einem Ungleichgewicht. Dh.: den Mobbingopfern stehen weniger Freiheitsgrade zur Verfügung als den Mobbern. ( Mehrheit-Minderheit, Vorgesetzter-Untergebener, Gewerkschaftsfraktion – Nichtmitglied.)

Grundvoraussetzungen für Mediationsversuche bei Mobbing:

• Klärung, ob Mobbing vorliegt und wer in diesem Verfahren welche Rolle spielt.Besonders ist die Rolle des Arbeitgebers zu klären.
• Beendigung des Mobbings.
• Klares Bekenntnis des Arbeitgebers zur Beendigung des Mobbings, Sicherung der Arbeitsrechte des Gemobbten.
• Assymetrisch angelegte Mediationsversuche sind notwendig, um das Ungleichgewicht in den Freiheitsgraden wieder auszugleichen.
• Mediationsversuch darf nicht als weiteres Mobbing verwendet werden

Da gerade in diesem Fall nicht von Beginn an auf Transparenz und Ehrlichkeit gebaut werden kann, liegt eine große Verantwortung bei den Mediatoren.

Erforderlich ist :
1. gute Vorbereitung durch Wissen, Erfahrung und Training über Mobbing
2. Maximale Information über den Sachverhalt.
3. Supervision mit kundigen Fachleuten
4. Technische Sicherungsmaßnahmen ( Aufzeichnungen, Video etc,)
5. Reflexion in der Mediation.

Vor einem Mediationsversuch ist unbedingt zu klären:
• Information über den Gesundheitszustand.(Therapeutisch-ärztliche Begleitung ist während der Mediation dringend empfohlen.) Gegebenenfalls Abbruch der Mediation aus medizinisch – psychologischer Indikation.
• Klarheit, welche und wie schwere Symptome, Syndrome und Erkrankungen auf Seite des Gemobbten vorliegen und wieweit sich vom gesundheitlich – therapeutischen Standpunkt ein Mediationsversuch verbietet.

• Die Fähigkeit zum Mediationsversuch auf Seiten des Gemobbten ist kritisch zu beurteilen, ungeachtet der häufig vorgetragenen Versicherungen, dafür fit zu sein.

Kompensation des Ungleichgewichtes in der Mediation:
Es handelt sich bei Mobbing nicht um einen Konflikt, sondern um eine Gefangennahme. In der Haltung der Mediatoren muß sich eine Parteilichkeit gegen Mobbing durch Regeln, Ziele, Sanktionen etc. klar machen, um den Gemobbten Gleichgewicht und Schutz zu vermitteln. Es ist eine Parteilichkeit gegen Mobbing, nicht gegen die Mobber. Haltung soll Halt geben!