Eine Unternehmenszusammenlegung nennt man auch Fusion.
Ziel ist es, eines der beiden Unternehmen oder im Idealfall beide zu stärken. Eine solche Zusammenlegung wird vertraglich geregelt und sollte beiden Seiten Vorteile bringen. Manchmal ist aber auch eine Fusion notwendig, um so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Ein schneller Kredit hilft in vielen Fällen oft nicht weiter.
In den meisten Fällen werden Unternehmen aus wirtschaftlichen, seltener aus räumlichen Gründen zusammengelegt. Meist lassen sich Verwaltungsabläufe optimieren. Auch der Workflow kann begünstigt werden, wenn Betriebe am gleichen Standort zusammenfinden. Wichtige Abteilungen können so auf kurzen Wegen miteinander kommunizieren und so effizienter arbeiten.
Meist wird eine Unternehmenszusammenlegung durchgeführt, wenn es einer der beiden Firmen schlechter geht. Dann ist Fusion eine bessere Bezeichnung für Übernahme. Der Stärkere übernimmt den schwächeren Mitbewerber. Das ist meist auch mit Entlassungen verbunden, da selten sämtliche Arbeitnehmer beider Firmen gebraucht werden. Unternehmensberater empfehlen entsprechende Schritte. Personalkosten sind im Unternehmen meist der höchste Betrag, aber auch der am leichtesten zu senkende. Wichtig ist aber, dass die Aufgaben auch nach dem Personalabbau noch vollständig durchgeführt werden können. So würde es z. B. nichts nutzen, wenn man nur vier Mitarbeiter hat, aber fünf Abteilungen besetzen muss. Natürlich hat ein großes Wirtschaftsunternehmen ganz andere Mitarbeiterzahlen, aber dies nur zur Verdeutlichung.
Unternehmenszusammenlegung erfolgreich!
Nach einer Zusammenlegung von Firmen kann der Arbeitsablauf reibungsloser erfolgen und das marode bzw. schwache Unternehmen wieder „auf Kurs“ gebracht werden. Häufig haben aber auch Fusionen dem „Mutterkonzern“ das Genick gebrochen, weil sich der solide finanzierte Teil bei der Übernahme wirtschaftlich übernommen hat oder das andere Unternehmen noch unrentabler war, als es dargestellt wurde.