September 5th, 2011 von Erfolgsamer

Spaß pur und neue Erkenntnisse in der BOOTSFAHRSCHULE Niederösterreich

Bootsfahrschule Niederösterreich
Niederösterreich ist das größte Bundesland in Österreich und die Landeshauptstadt ist St. Pölten. Eine stattliche Anzahl an Seen, wie der Stausee Ottenstein, der Lunzer See, der Erlaufsee und der Wienerwaldsee, um nur ein paar zu nennen, ermöglichen Ihnen Badespaß und jede Menge Wassersport.
Für einen entspannten Urlaub ohne Alltagsstress bietet sich Niederösterreich einfach an. Es wird für viele Freizeitangebote gesorgt, wie Wellness und Fahrradfahren und die bezaubernde Landschaft tut Ihr Übriges.
Mit erlerntem Können und etwas Erfahrung, sind Sie in der Lage die Seen mit dem Boot zu erkunden. Für Freizeitsportler ist das ein ganz tolles und faszinierendes Erlebnis.
Ein Boot selber führen zu dürfen, schlummert unter Umständen schon lange in Ihnen. Machen Sie in Ihrem Urlaub die passenden Bootsführerscheine und das ermöglicht Ihnen die BOOTSFAHRSCHULE Niederösterreich mit lehrreichen Intensivkursen, die Sie in einigen Tagen absolvieren können. Wenn Sie wollen, können Sie sogar alle Sportbootführerscheine und Sprechfunkzeugnisse erwerben. Ihre BOOTSFAHRSCHULE Niederösterreich kann ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Mit dem Boot auf dem See, das Geräusch des plätschernden Wassers und Sie fahren mit dem Boot, unter Ihnen das herrliche Wasser, über Ihnen der blaue Himmel, das alles schafft die  BOOTSFAHRSCHULE Niederösterreich,

die BOOTSFAHRSCHULE Niederösterreich macht das Unmögliche möglich.

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Juni 1st, 2011 von Erfolgsamer

Mit einem Sportbootführerschein See dürfen Fahrzeuge, die für Sport- und Freizeitzwecke gesteuert werden. Ein Schiff, das mehr als 12 Personen befördern kann, gilt als Fahrgastschiff und darf nur mit einem nautischen Patent geführt werden.  Auf allen Binnenschifffahrtsstraßen gilt jedoch der Sportbootführerschein, und das für Boote mit weniger als 15 m Länge. Die beiden Sportbootführerscheine See und
Binnen sind erschwinglich und heute kann man sich leicht auch per Online-Kurs darauf vorbereiten.

Wollen Sie kein Bootspatent erwerben, oder haben Sie keine Zeit für die Ausbildung, dann müssen Sie trotzdem nicht auf ein Hausbooterlebnis verzichten.

Ein Hausbooturlaub auf einem der zahlreichen Seen der Mecklenburger Seenplatte und auch in anderen Gebieten Deutschlands, Frankreichs, der Schweiz und anderen Ländern möglich. Dabei können Sie die unterschiedlichsten Strecken befahren.

Der Charterschein ist die Antwort!
Hausboot Fahren führerscheinfrei!

Vor einigen Jahren wurde zur Förderung des Wassersporttourismus die Möglichkeit geschaffen, auf den gefahrlos zu befahrenden Wasserstraßen Hausboote und Sportboote mit einer sogenannten „Charterbescheinigung“ zu führen. Die Charterbescheinigung gilt nur für gemietete Boote mit einer Haftpflichtversicherung und mit einer Länge von bis zu 15 Metern. Auch die Bootsgeschwindigkeit ist auf 12 km/h im stillen Wasser begrenzt.

Manche Bootsvermieter bieten Kurzschulungen an. Diese bestehen aus einer Einweisung in Theorie und Praxis und dauern oft nicht einmal eine Stunde. Nach dieser Einführung erhalten Sie Ihren Charterschein und schon können sie als stolzer Kapitän mit Ihrem Boot ablegen.

Informieren Sie sich jedoch vorher eingehend, denn die Bestimmungen sind nicht nur in verschiedenen Ländern, sondern teilweise auch in verschiedenen Gegenden Deutschlands unterschiedlich.

Diese Charterscheine gibt es auf den folgenden Wasserstraßen: Müritz-Elde-Wasserstraße, Müritz-Elde-Wasserstraße – Plauer See,  Obere Havel-Wasserstraße, Finowkanal, Werbelliner Gewässer, Dahme-Wasserstraße, Gosener Kanal, Seddinsee, Neuhauser Speisekanal, Drahendorfer Spree, Saale, Potsdamer Havel, Stör-Wasserstraße, Revier Peene bis Usedom, Kummerower See und andere.

Ein Hausboot führerscheinfrei zu mieten ist vielleicht auch eine gute Urlaubsalternative für Sie.

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April 6th, 2010 von Erfolgsamer

Der ICDL® (International Computer Driving Licence) ist ein internationales Zertifizierungsprogramm zu den Kenntnissen und Fertigkeiten der wichtigsten Computeranwendungen. Er ist weltweit als „Eichmarke“ für Computerkenntnisse anerkannt und in 146 Ländern eingeführt. Regierungen, internationale Organisationen, Schulen und Hochschulen sowie viele große Unternehmen fordern oder unterstützen die ICDL-Zertifizierung ihrer Mitarbeiter bzw. Schüler und Studenten.

Der Internationale Computerführerschein (ICDL) unterscheidet sich prinzipiell nicht vom Europäischen Computerführerschein.

icdl

Auch der ICDL besteht wie der Europäische Computer-Führerschein aus sieben verschiedenen Stufen.

1) Grundlagen der Informationstechnologie
2) Betriebssystem
3) Textverarbeitung
4) Tabellenkalkulation
5) Datenbanken
6) Präsentation
7) Internet und E-Mail

Für den Internationalen Computer-Führerschein ICDL® müssen diese sieben Teilprüfungen innerhalb von drei Jahren erfolgreich gemeistert werden. Die Prüfungen werden in Deutschland an bereits über 1000 autorisierten Testzentren angeboten. Vor der ersten Prüfung erwerbt der Teilnehmer an einem dieser Zentren eine persönliche Skills Card: Auf dieser werden die einzelnen Teilprüfungen eingetragen.

Der Internationale Computer-Führerschein erhöht die Chancen für den Einzelnen auf einen adäquaten Arbeitsplatz oder eine Ausbildungsstelle
• Unternehmen haben bei Weiterbildungsentscheidungen ein allgemein gültiges und auch vergleichbares Zertifikat
• Das Zertifikat ist international anerkannt.
• Der Lernstoff (Syllabus) wird ständig aktualisiert.
• Produktunabhängigkeit: Schwerpunkt liegt auf strukturellem Wissen und Fähigkeiten
• Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von drei Jahren möglich. Der Lernweg ist somit individuell völlig frei gestaltbar!

IT-Kenntnisse und Internationalität

– Akzeptanz über regionale und nationale Grenzen hinweg
– Teilprüfungen lassen sich bereits in 148 Länder durchführen
– Von international agierenden Unternehmen akzeptiert und eingefordert

Internationaler Computerführerschein und Berufschancen:

Eine Studie des ISH Deutschland in Zusammenarbeit mit der Universität Oldenburg, dem Wolfgang Schulenberg-Institut für Bildungsforschung und Erwachsenenbildung hat ergeben:
(365 Hauptschüler und Berufsschüler)
66% der Schüler mit Zertifikat werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen
43 % der Schüler ohne Zertifikat i.d. Bewerbung werden eingeladen

Der Unterschied ist statistisch signifikant.

42% der Schüler mit Zertifikat wurden im Vorstellungsgespräch auf ihr Zertifikat angesprochen.

Erwerben auch Sie den Internationalen Computer-Führerschein

>>> Detailinfos zum Europäischen Computerführerschein finden Sie hier!

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Januar 14th, 2010 von Erfolgsamer

Ziehen von Anhängern mit dem Führerschein der Klasse B.

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt welchen Anhänger Sie mit dem B-Führerschein ziehen dürfen? Nun, diese Angelegenheit ist in den Gesetzesbüchern geregelt und dementsprechend schwer zu interpretieren. Ich möchte im folgendem versuchen das Gesetzeskauderwelsch einigermaßen zu verdeutlichen. Leichte, ungebremste Anhänger dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 750kg gezogen werden. Das war ja noch einfach, aber jetzt kommt es. Schwere, auflaufgebremste Anhänger dürfen nur dann mit einem B-Schein gezogen werden so ferne das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3500kg beträgt. Soweit die Definition. Bei leichten Lasten und Anhängern wird es hier auch kein Problem geben. Bei schwereren Anhängern, zum Beispiel Wohnwagen oder Bootsanhängern ist man aber sehr schnell am Limit angelangt. In solchen Fällen empfiehlt es sich den E-Führerschein zu lösen. Dieser erlaubt es in Verbindung mit dem B-Schein schwerere Anhänger zu ziehen und auch ein höheres Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger ist damit möglich. Neben diesen Gesetzesregelungen versteht es sich von selbst auf die jeweiligen Typengenehmigungen zu achten und deren Werte einzuhalten. Im Anhängerbetrieb gilt es natürlich auch als selbstverständlich die Ladung ordentlich zu verzurren und es empfiehlt sich ein vorsorglicher passiver Fahrstil.

Übrigens: Im Anhängerbetrieb gilt Tempo 100.

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Dezember 11th, 2009 von Erfolgsamer

Momentane Gesetzeslage bei der Diagnose „Epilepsie“

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ Grundgesetz Artikel 3 (1)

Jedoch zeigt es sich in vielen Lebenssituationen, dass Anfallskranke nicht gleich behandelt werden. Häufig entstehen Probleme vor allem im Zusammenhang mit dem Führerschein, dem Arbeitsplatz und mit privaten Versicherungen.

Führerschein

StVG §2(4) Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Ist der Bewerber auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder unter Auflagen, wenn dadurch das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet ist.

Ein Anfallskranker darf Autofahren, wenn er mindestens ein Jahr (bei langjähriger Epilepsie: zwei Jahre) anfallsfrei geblieben ist. Gleiches gilt, wenn Anfälle seit mindestens drei Jahren ausschließlich aus dem Schlaf heraus aufgetreten sind, oder wenn seit mindestens einem Jahr nur noch Vorgefühle (Auren) auftreten, die die Fahrtauglichkeit nicht einschränken.

Jeder Betroffene ist angehalten, dass er verantwortlich mit seiner Epilepsie umgeht, da ein Anfall beim Fahren eines Autos große Schäden verursachen kann.

Haftung für entstandene Schäden übernimmt der Anfallskranke nur dann, wenn der Anfall voraussehbar war (was meist nicht möglich ist).

Arbeitsplatz

Die Arbeitslosenrate ist bei Menschen mit Epilepsie zwei- bis dreimal höher als in der Allgemeinbevölkerung. Viele Epilepsiekranke sind mit Arbeiten betraut, die unterhalb ihrer Fähigkeiten liegen. Dies ist so, obwohl Arbeitsunfälle bei Anfallskranken nicht häufiger sind als Unfälle bei Gesunden. Auch sind ihre beruflichen Leistungen so gut wie die ihrer gesunden Arbeitskollegen.

Einige Berufe dürfen laut Gesetz von Epilepsie-Patienten, die nicht mit Sicherheit anfallsfrei sind, nicht ausgeübt werden:
– Berufe mit Arbeiten an ungeschützten Maschinen
– Berufe mit Arbeiten an Hochöfen
– Berufe, die Arbeiten mit ätzenden Flüssigkeiten beinhalten
– Berufe, die Schwindelfreiheit erfordern bzw. Absturzgefahr bergen
– Berufe, die das Lenken von Fahrzeugen erfordern

Bei Bewerbungsgesprächen ist ein nicht sicher anfallsfreier Epilepsiepatient verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Krankheit zu informieren.

Versicherungen

Bei privaten Krankenkassen und Versicherungen ist wichtig, wann die Erkrankung begann. Trat die Epilepsie vor dem Vertragsabschluss der Versicherung auf, müssen meist höhere Beträge gezahlt werden. Ein Verschweigen der Epilepsie kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Nach den Versicherungsbedingungen vieler privater Unfallversicherungen sind Unfälle infolge von epileptischen Anfällen von der Versicherung ausgeschlossen.

Dieser Beitrag wurde 2008 verfasst. Für aktuelle Gesetze befragen Sie bitte Ihren Anwalt.

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