Anhängerbetrieb

Ziehen von Anhängern mit dem Führerschein der Klasse B.

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt welchen Anhänger Sie mit dem B-Führerschein ziehen dürfen? Nun, diese Angelegenheit ist in den Gesetzesbüchern geregelt und dementsprechend schwer zu interpretieren. Ich möchte im folgendem versuchen das Gesetzeskauderwelsch einigermaßen zu verdeutlichen. Leichte, ungebremste Anhänger dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 750kg gezogen werden. Das war ja noch einfach, aber jetzt kommt es. Schwere, auflaufgebremste Anhänger dürfen nur dann mit einem B-Schein gezogen werden so ferne das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3500kg beträgt. Soweit die Definition. Bei leichten Lasten und Anhängern wird es hier auch kein Problem geben. Bei schwereren Anhängern, zum Beispiel Wohnwagen oder Bootsanhängern ist man aber sehr schnell am Limit angelangt. In solchen Fällen empfiehlt es sich den E-Führerschein zu lösen. Dieser erlaubt es in Verbindung mit dem B-Schein schwerere Anhänger zu ziehen und auch ein höheres Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger ist damit möglich. Neben diesen Gesetzesregelungen versteht es sich von selbst auf die jeweiligen Typengenehmigungen zu achten und deren Werte einzuhalten. Im Anhängerbetrieb gilt es natürlich auch als selbstverständlich die Ladung ordentlich zu verzurren und es empfiehlt sich ein vorsorglicher passiver Fahrstil.

Übrigens: Im Anhängerbetrieb gilt Tempo 100.

Januar 14th, 2010 von