Januar 20th, 2010 von Erfolgsamer

Ja, wieder eine Designstudie die in Serie gehen wird. Ich und viele andere Autofans freuen sich schon jetzt. Mitte des Jahres 2010 geht Land Rovers neuestes Modell in Produktion.

Der LRX polarisiert nicht, er vereint. Die mit großem Interesse aufgenommene Studie findet so schnell kein Pendant in der Autowelt. Der LRX ist ein Coupé. Man höre und staune aus dem Hause Land Rover kommt ein Coupé. Es ist somit das kleinste Modell der Premiumklasse von Land Rover. Nach dem Range Rover und dem Dicovery ist der LRX nun das dritte Modell. Die Marke Land Rover entstand 1978 erstmals eigenständig aus der Marke Rover. Seitdem gab es viele Besitzer, heute gehört Land Rover zu der indischen Tata Gruppe. Die ursprüngliche Serie, heute Defender genannt, wurde im Jahr 1947 präsentiert. Das Fahrzeug war für die Landwirtschaft gedacht, daher auch der Name. Das Fahrzeug hatte ausgezeichnete geländeeigenschaften und zeichnete sich auch im Anhängerbetrieb aus. Er baute auf dem Rahmen eines Jeeps auf der eine Hinterlassenschaft der Amerikaner aus dem zweiten Weltkrieg war. So nahm die legendäre Story ihren Anfang. Dass heute daraus ein LRX entstehen würde konnte damals freilich noch niemand wissen. Doch wieder zu unserem neuesten Sprössling. Das dreitürige Coupé basiert auf der Bodengruppe des Freelanders. Obwohl er sonst nicht viel mit seinem Bruder gemein hat, denn der LRX ist das leichteste Fahrzeug das Landrover jemals gebaut hat. 2008 in Detroid vorgestellt hatte die Studie damals schon einen Diesel Hybrid Antrieb der, darf man den verhaltenen Insiderstimmen glauben, auch in Serie gehen wird.

Alles in allem ist dieses Fahrzeug für Land Rover ein Quantensprung und für uns eine Wohltat. Gute Fahrt.

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Januar 14th, 2010 von Erfolgsamer

Ziehen von Anhängern mit dem Führerschein der Klasse B.

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt welchen Anhänger Sie mit dem B-Führerschein ziehen dürfen? Nun, diese Angelegenheit ist in den Gesetzesbüchern geregelt und dementsprechend schwer zu interpretieren. Ich möchte im folgendem versuchen das Gesetzeskauderwelsch einigermaßen zu verdeutlichen. Leichte, ungebremste Anhänger dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 750kg gezogen werden. Das war ja noch einfach, aber jetzt kommt es. Schwere, auflaufgebremste Anhänger dürfen nur dann mit einem B-Schein gezogen werden so ferne das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3500kg beträgt. Soweit die Definition. Bei leichten Lasten und Anhängern wird es hier auch kein Problem geben. Bei schwereren Anhängern, zum Beispiel Wohnwagen oder Bootsanhängern ist man aber sehr schnell am Limit angelangt. In solchen Fällen empfiehlt es sich den E-Führerschein zu lösen. Dieser erlaubt es in Verbindung mit dem B-Schein schwerere Anhänger zu ziehen und auch ein höheres Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger ist damit möglich. Neben diesen Gesetzesregelungen versteht es sich von selbst auf die jeweiligen Typengenehmigungen zu achten und deren Werte einzuhalten. Im Anhängerbetrieb gilt es natürlich auch als selbstverständlich die Ladung ordentlich zu verzurren und es empfiehlt sich ein vorsorglicher passiver Fahrstil.

Übrigens: Im Anhängerbetrieb gilt Tempo 100.

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