Juli 13th, 2011 von Erfolgsamer

Wenn beide Partner einsehen, dass ein Zusammenleben keinen Sinn mehr macht, dann macht eine einvernehmliche Scheidung günstig natürlich Sinn. Auch vor Gericht müssen dann beide Parteien die unheilbare Zerrüttung der Ehe zugestehen.

Einvernehmliche Scheidung günstig

 

Jede Scheidung stellt für die Beteiligten eine finanzielle Herausforderung dar, deshalb ist Geld sparen angesagt, deshalb:

Einvernehmliche Scheidung günstig

Die Bedingungen für eine einvernehmliche Scheidung sind in Österreich, Deutschland und der Schweiz ähnlich, aber nicht ganz gleich. Auf jeden Fall sollten Sie nicht die Kosten scheuen und gleich einen Anwalt zu Rate ziehen. Die im Folgenden angeführten Informationen müssen nicht überall Gültigkeit haben.

Einvernehmliche Scheidung schwierig

Eine einvernehmliche Scheidung oder auch offene Konventionalscheidung ist aber oft nicht so einfach wie die Mandanten sich das vorstellen. Viele Richter prüfen nur sehr oberflächlich und entsprechen damit recjht unbürokratisch dem Wunsch nach einer unproblematischen Scheidung. Andere Richter hängen aber auch am Buchstaben des Gesetzes und machen damit den Scheidungswilligen das Leben schwer.

Bedingungen für eine einvernehmliche Scheidung günstig

Eine Ehe ist prinzipiell einvernehmlich zu scheiden, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen. Hier stellt sich für viele natürlich die Frage, ob es sich hier um ein getrenntes Leben mit getrennten Zimmern handelt, oder um eigene Wohnungen. Kritisch wird es aber bei der Frage der Einigung der Eheleute über den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt, den Hausrat und die Ehewohnung. Die Einigungen über den Kindesunterhalt muss übrigens geklärt werden, auch wenn das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird. Meist ist ein Einigungspapier vorzulegen, für das aber kein Anwaltszwang besteht.

Rechtskraft: Die getroffene Vereinbarung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, in der der Vergleich noch aufgehoben werden kann, rechtskräftig.

Einvernehmliche Scheidung günstig

Viele Gerichte senken zudem den Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung ab, was für die Beteiligten geringere Gerichts- und Anwaltskosten bedeutet.

Einvernehmliche Scheidung günstig

Ob die einvernehmliche Scheidung günstig wird oder nicht hängt aber auch nicht zuletzt von einer guten Beratung im Vorfeld ab.

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Dezember 23rd, 2009 von Erfolgsamer

Einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG

Voraussetzungen:
• Die eheliche Lebensgemeinschaft muß seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben sein,
• die Gatten müssen die unheilbare Zerrüttung der Ehe zugestehen,
• zwischen den Ehegatten muß Einvernehmen über die Scheidung bestehen und
• die Gatten müssen eine schriftliche Vereinbarung über die zu klärenden Punkte dem Gericht unterbreiten oder vor Gericht schließen.

Verfahren:
Der Antrag erfolgt mittels Antragsformular beim zuständigen Bezirksgericht (Ort der gemeinsamen Ehewohnung). Der Antrag muß von beiden Parteien unterzeichnet werden und bewirkt die Zustellung des Verhandlungstermins. Bei Erscheinen beider Parteien schließt der Richter ihrem Wunsch entsprechend den Vergleich.

Rechtskraft:
Die getroffene Vereinbarung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, in der der Vergleich noch aufgehoben werden kann, rechtskräftig.
Im aktuellen Fall kontaktieren Sie bitte unbedingt Ihren Anwalt!

Die 7 Punkte bei der einvernehmlichen Scheidung:
1. Wer hat die Obsorge für das minderjährige Kind? – bzw. Bei gemeinsamer Obsorge: Wo wird sich das Kind überwiegend aufhalten?
2. Kindesunterhalt
3. Besuchsrecht
4. Ehegattenunterhalt
5. Ehewohnung
6. Vermögensaufteilung
7. Schulden

Strittige Scheidung:

Ist es den Parteien nicht möglich ein Einvernehmen bezüglich der Scheidungsfolgen zu erzielen, bedarf es der Klage einer Partei um eine Scheidung zu erwirken.
Kontaktieren Sie bitte unbedingt Ihren Anwalt! Durch die Scheidungsklage wird ein Verfahren eingeleitet, in dem der Richter durch Urteil zu entscheiden hat, wann die Parteien geschieden werden, wie die Vermögensaufteilung erfolgt und allenfalls ob und wieviel an Unterhalt zu zahlen ist.
Die Höhe des Unterhalts errechnet sich nach festgesetzten Prozentsätzen und ermöglicht dem nichtverdienenden oder wesentlich geringer verdienenden Ehepartner eine monatliche finanzielle Unterstützung.

Bei der Scheidung aus Verschulden sind drei „Unterhaltsvarianten“ möglich:

Bei überwiegendem Verschulden eines Ehegatten:
Der angemessene Unterhalt (richtet sich nach fixen Prozentsätzen).

Bei einem gleichen Ausmaß an Verschulden :
Der Unterhalt nach Billigkeit. Hier kann der Vermögensstamm des Unterhaltsbegehrenden angegriffen werden.

Wenn den besserverdienenden Ehegatten kein oder fast kein Verschulden trifft:

Ist es dem Ehegatten unzumutbar sich selbst zu erhalten, da noch ein gemeinsames Kind (bis 5 Jahre) zu pflegen und erziehen ist, kann es zu einem befristeten Unterhalt kommen.
Hat ein Ehegatte durch die lange Betreuung der Kinder und die dadurch bedingte lange Berufsunterbrechung, oder wegen der Dauer der Ehegemeinschaft, wegen seines Alters oder seiner Gesundheit keine Möglichkeit mehr sich selbst zu erhalten und ist daher auf den Unterhalt des anderen angewiesen gibt es einen auf 3 Jahre befristeten Unterhalt, wenn ein Einkommen zu erwarten ist. Ansonsten ist auch ein unbefristeter Unterhalt möglich. Die Unterhaltshöhe richtet sich nach dem Lebensbedarf.

Eine strittige Scheidung kann jederzeit in eine einvernehmliche Scheidung umgewandelt werden!
(Mediationen beginnen oft erst während eines strittigen Verfahrens!)

Für aktuelle Auskünfte sprechen Sie bitte mit Ihrem Scheidungsanwalt oder einem geprüften Mediator.

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Dezember 23rd, 2009 von Erfolgsamer

Der Unterschied zwischen Familienmediation und Wirtschaftsmediation innerhalb eines Betriebs

Mediation ist ja mittlerweile ein bekannter Beggriff, aber was sind nun die Unterschiede?

• In der Wirtschaftsmediation steht ein umfassendes System hinter dem unmittelbar zu bearbeitenden Konflikt. Dies ist bei der Erarbeitung von Lösungen mitzuberücksichtigen, da deren Umsetzung von diesem System abhängt.

• Eine neue organisatorische Vereinbarung zwischen Verkauf, Produktion und Auslieferung – um täglich auftretenden Abwicklungsproblemen bei Bestellungen zu begegnen- wird dann funktionieren, wenn die für die Fakturierung zuständige Finanzabteilung bezüglich ihrer Schnittstellen einbezogen wird.

• Die Beteiligten an der Mediation sind nicht die einzig Betroffenen von der Lösung.

Konflikte innerhalb eines Büros entstehen zum Beispiel oft aus der im ganzen Bereich eingebetteten Arbeitsstruktur. In der Scheidungsmediation sprechen zwei Eheleute für sich selbst und können eine Lösung vereinbaren, die nur ihren Interessen gerecht werden muß. In der Betriebsmediation verhandeln zwei ressortleiter hingegen eine Lösung, die auch für ihre mitarbeiter Auswirkungen hat.

• Die Vertretungsmacht für ein Unternehmen ist in der Mediation nicht nur formalrechtlich abzuklären, sondern auch hinsichtlich informeller Einflussnehmer. (graue Eminenzen).

• Während in der Scheidungsmediation die Regelung des Lebens nach der Trennung das Ziel ist, geht es in der Wirtschaftmediation häufig um Wiederherstellung von Kooperation, die gerade durch einen Konflikt beeinträchtigt wurde.

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