Mietkautionskonto, wozu?
Es gibt kaum eine Wohnungsanzeige, in der nicht auf eine zu hinterlegenden Kaution hingewiesen wird, eine Mietkaution die so hoch sein kann wie die dreifache Nettomiete. Wie genau funktioniert das mit der Mietkaution? Wer kriegt das Geld nach Abschluss eines Mietvertrages und wer bekommt die Zinsen? Kriegt der Vermieter das Geld und kann er darüber verfügen? Die beste Lösung für alle Beteiligten ist das Mietkautionskonto. In der letzten Zeit hat sich das Mietkautionskonto für Mieter und Vermieter schon bewährt.
In der Regel es ein gewöhnliches Sparbuch mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten ein Sparbuch für ein Mietkautionskonto zu eröffnen. Die erste wäre, das Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters laufen zu lassen, mit dem Vermerk ‚Mietkaution‘. Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarte Kaution verzinslich anzulegen. Und das aus dem Grund, dass der Mieter während der Mietzeit nicht einfach über das Geld verfügen kann. Wirtschaftlich darf nur der Vermieter darüber verfügen. Die Zinsen stehen aber dem Mieter zu.
Die zweite wäre, das Mietkautionskonto läuft auf den Namen des Mieters. Jetzt eröffnet der Mieter ein Mietkautionskonto auf seinen Namen. Auch hier wird im Sparbuch Zusatz ‚Mietkaution‘ vermerkt. Die Anschrift und der Name des Vermieters werden in den Unterlagen vermerkt. Das Sparguthaben mit der vereinbarten Höhe der Kaution wird an den Vermieter verpfändet, sodass er alleine wirtschaftlich darüber verfügen kann. Allerdings kann er erst nach Ablauf von vier Wochen und der Vorabinformation des Mieters über das Guthaben verfügen. Auch in diesem Fall stehen dem Mieter die Zinsen zu.
Mietkautionskonto – Sicherheit für Mieter und Vermieter