Facebook und das Recht vergessen zu werden

Angeblich schafft die EU jetzt das Recht, vergessen zu werden

In der EU gibt es bereits seit 1995 die (RL 95/46/EG) Datenschutzrichtlinie  für eine weitgehende, aber nicht gänzliche Vereinheitlichung der nationalen Datenschutzgesetze. Trotzdem 1995 ist lange her, besonders wenn man bedenkt was sich zum Thema elektronische daten seither alles geändert hat. EU-Justizkommissarin Viviane Reding kämpft laut Presse der letzten Woche für die Ausweitung der Geltung des Datenschutzes in der EU und die massive Sanktionierung von Verstößen.

Nun kursiert seit einiger zeit ein Kommissionsentwurf zur Datenschutzverordnung im Internet. Das Web heißt „worldwide“, der Datenschutz und das Datenschutzrecht endet nach wie vor an geographischen Grenzen.  Die Kommission will jedoch jetzt die weltweite Anwendung ihrer Datenschutzregeln. Das bedeutet, dass Unternehmen oder Behörden in Drittstaaten, die  personenbezogene Daten von EU-Bürgern verwenden einen Repräsentanten in der EU bestellen müssen. Facebook & Co. werden sich nicht freuen. Besonders jetzt wo ja bald die neue Facebook Timeline angeblich zwangsverordnet wird und dann nur im Laufe einer einzigen Woche zu löschen sein wird ist das ein brisantes Thema.

In der Presse kann man lesen: Während die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht zuletzt immer mehr gesunken ist, erklärt der EU-Entwurf Teenager bis zu 18 Jahren zu „Kindern“. Dies in der Absicht, ihnen einen besonderen Schutz zu bieten. Profiling ist bei ihnen unzulässig.

Stellt nun ein Betroffener fest, dass bei ihm der Datenschutz gebrochen wurde oder wird muss er die Datenschutzbehörde innerhalb von 24 Stunden informieren.

Die geplante Reform mit Strafandrohungen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes kann für die betroffenen Unternehmen sehr teuer werden. Sogar kleine Delikte wie eine fahrlässige verspätete Informationserteilung werden mit bis zu einem Prozent des Unternehmensumsatzes bestraft.

Natürlich freuen sich nicht alle, weil auch massive Einschränkungen beim „cloud-computing“ befürchtet werden.
Bei uns in der Redaktion glaubt noch keiner an die neuen Datenschutzrichtlinien.

Warten wir ab was mit Facebook und das Recht vergessen zu werden weiter passiert.

Februar 1st, 2012 von