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Markthütten, die meisten kennen sie von Weihnachtsmärkten oder Stadt- bzw. Dorffesten.

Markthütten

Die verschiedenen Stände bestehen häufig aus Holz. Vor allem bei Stadtjubiläen machen sich aber Vereine und andere engagierte Anwohner die Mühe, Markthütten besonders liebevoll herzustellen, zu gestalten und zu verschönern. Häufig wird eine solche Hütte einmal zusammengebaut – häufig nach historischen Vorlagen. Bei jedem Einsatz wird entweder ein Detail ergänzt oder das Häuschen restauriert. So muss von Zeit zu Zeit ein neuer Anstrich erfolgen oder auch eine Ölung tut dem Holz gut.

Markthütten sollen möglichst lange halten.

Eine Hütte aus Holz ist stabiler und witterungsbeständiger als eine Stangen-Planen-Konstruktion. Zwar gibt es auch solche Marktstände, aber die gemütlichen Markthütten bieten ein besonderes Flair und sorgen so für Besucher. Kann man sich bei schlechtem Wetter unter einem Dachüberstand unterstellen, freut das die Besucher. Eine kleine Ablage bringt zusätzlichen Nutzen, vor allem, wenn man Getränke, Speisen oder auch seine Handtasche abstellen möchte.

Markthütten und Bestimmungen:

Wenn die Inhaber der Markthütten Speisen und Getränke verkaufen, dann muss auf ein paar Dinge geachtet werden. Als reine Ausschankstätte unterliegt eine solche Hütte zwar nicht den Hygienevorschriften, wohl aber den Bestimmungen des Finanzamtes. Hier kann es schon steuerlich relevant sein, ob man neben seiner Imbissbude einen Tisch zum Sitzen oder Stehen anbietet oder wie groß die Ablagefläche ist, an  welcher der Gast seine Speisen einnimmt. Je nachdem, ob es sich um einen Verkauf von Speisen und Getränke (in Flaschen) handelt oder um einen Imbiss-Stand mit Verzehr, danach richtet sich der Steuersatz. Wer also an einer Markthütte Speisen und Getränke ausgibt, sollte sich vorher ganz genau über die rechtlichen Bestimmungen informieren. Das gilt natürlich auch für Eventzelte, die neben den Markthütten oft aufgestellt werden.