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Brauchen Sie einen Scheidungsantrag?

Scheidungsantrag

 

Kaum jemand geht leichtfertig eine Ehe ein. Trotzdem kann es passieren, dass sich manche Paare nach einer gewissen Zeit nicht mehr verstehen und der eine oder andere Partner einen Scheidungsantrag einreichen will. Das ist ein Schritt, den man sicher nicht unüberlegt gehen wird, schließlich gibt man damit zu, dass der Traum vom gemeinsamen Leben zu zweit nun endgültig gescheitert ist. Eine räumliche Trennung kann man eigentlich ganz leicht vollziehen, indem man die eheliche Wohnung verlässt und auszieht. Mit dem Einzug in eine eigene Wohnung könnte der eine Partner sozusagen ein neues Leben beginnen. Allerdings ist das Paar immer noch verheiratet und beide gelten ohne Scheidungsantrag als Eheleute mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Eine Scheidung kann nur mit Hilfe eines Anwalts erfolgen.

 

Der erste Schritt dazu ist der Scheidungsantrag.

In dem werden die wichtigsten Daten der Noch-Eheleute erfasst. Dazu gehören unter anderem die letzte gemeinsame Wohnung, der Zeitpunkt der räumlichen Trennung und eventuell vorhandene minderjährige Kinder. Eine Scheidung muss nicht immer mit Zank und Streit einhergehen. Wenn sich beide Partner einig sind und die Trennung auch wünschen, können sie den Scheidungsantrag auch gemeinsam ausfüllen. Das geht sogar online. Damit ersparen sich beide eine Menge Zeit und Arbeit. Dieser Antrag muss zu einem Anwalt, der dann die Scheidung beim zuständigen Gericht beantragt. Jedes Amtsgericht verfügt dafür über spezielle Unterabteilungen. Diese sind nicht nur für solche Fälle wie Scheidungen zuständig, sondern behandeln auch Kindschaftssachen und Unterhaltsstreitigkeiten. Je nach Auslastung des Gerichtes kann es schon einmal bis zu 6 Monaten dauern, bis eine Ehe geschieden wird. Vor dem Weg zum Anwalt empfehlen wir noch unseren Artikel: Einvernehmliche Scheidung günstig.

Besser ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende – der Scheidungsantrag