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Weil beim Geschmacksmuster anmelden Kosten entstehen, sollte man sich genau informieren.

Geschmacksmuster anmelden Kosten

Wer etwas besonders Schönes kreiert hat, der möchte sicher auch gern dafür mit seinem Namen stehen und wünscht sich, das nicht jeder seine Idee einfach so übernimmt. Dafür gibt es das sogenannte Geschmacksmusterrecht. Wer ein Geschmacksmuster anmelden will, der sollte sich im Klaren sein, dass sein Produkt sich von vorher bekannten Formen unterscheiden muss.

 

Außerdem entstehen beim Geschmacksmuster anmelden Kosten.

Man muss also nicht nur etwas Neues kreieren, sondern auch dafür bezahlen, dass diese Kreation einen besonderen Schutz genießt. Allerdings erfolgt die Eintragung ohne Prüfung der sachlichen Schutzvoraussetzungen. Das bedeutet im Klartext, dass es erst im Falle eines Konfliktes zur Überprüfung kommt, ob die Schutzvoraussetzungen wirklich gegeben waren. Im unglücklichsten Falle entstehen trotz Geschmacksmuster anmelden, Kosten, die man sich hätte sparen können. Man hat sozusagen nur ein Scheinrecht erworben. Trotzdem ist in vielen Fällen sinnvoll, eine Eintragung des Geschmacksmusters zu beantragen. Besonders wenn man sich ganz sicher ist, dass man ein völlig neuartiges Design gestaltet hat. Dafür ist das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig. Weil beim Geschmacksmuster anmelden Kosten entstehen informiert, die Internetseite des Amtes auch ausführlich über die Höhe der Gebühren und den Verfahrensweg. Die Kosten für die Anmeldegebühr unterscheiden sich nach der Menge und nach der Form. Eine Einzelanmeldung in Papierform kostet 70 Euro, das sind 10 Euro mehr als eine Einzelanmeldung in elektronischer Form. Ein Geschmacksmuster hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Will man seinen Anspruch verlängern, dann wird eine Aufrechterhaltungsgebühr verlangt. Außerdem entstehen dem Antragsteller auch noch Kosten für die Bekanntmachung in Höhe von 12 Euro.