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Bei zunehmender Instabilität der Währungen besinnen sich wieder viele Menschen darauf Ihr Geld in Immobilien anzulegen. Langfristig besonders ertragreich sind denkmalgeschützte Immobilien.
Als solche gelten in der sogenannten Denkmalliste registrierte Gebäude. Um auf diese Liste zu kommen müssen die Bauwerke strengen Bestimmungen entsprechen.
Wichtig ist dabei ist nicht nur der Zustand sondern auch das Alter des Bauwerks, sondern auch der historische und kulturelle Wert.

Kobern-Gondorf, Schloss Gondorf, 2012-08 CN-01

Weisen unbewegliche Güter wie Grundstücke oder Gebäude, architektonische, landschaftliche oder archäologische Besonderheiten auf, werden sie als Denkmalimmobilien bezeichnet. Das gilt auch für kulturell oder politisch bedeutsame Einrichtungen wie Kirchen oder andere besondere Gebäude..

Die Einstufung als Denkmalimmobilie

Ob ein Gebäude als Denkmal eingestuft wird hängt vorrangig von drei Kriterien ab:

1. Das Gebäude, Grundstück oder die Anlage ist Zeugnis gesellschaftlicher Entwicklung. Solche sind dann meist auch Weltkulturerbe und somit oft unverkäuflich.

2. Städtebauliche oder landschaftsgestaltende Funktion.

potsdam
Foto: http://www.fotocommunity.de

Hier handelt es sich um Ensembles, Bereiche oder Zonen die geschützt sind wie zum Beispiel das “Holländische Viertel” in Potsdam (links)

Foto: http://caleidoscop.blog.de
Foto: http://caleidoscop.blog.de

oder die Stadt Quedlinburg (rechts).

3. Auf Antrag können aber auch andere Gebäude den Status eines Denkmals verliehen bekommen. Ob hierfür die Voraussetzungen gegeben sind überprüft in Deutschland das “Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie”.

Denkmalschutz

Interessanter Weise gibt es das Konzept des Denkmalschutzes erst seit dem 18. Jahrhundert. Zu den denkmalgeschützten Gebäuden zählten mittelalterliche Klöster, Kirchen und Herrschaftshäuser.

Etwa 150 Jahre später begannen verschiedene deutsche Städte mit flächendeckendem Abriss und Neubebauung. Damit gingen viele Kulturschätze verloren und immer mehr Bürger brachten Kritik an dieser Art von Kapitalanlage vor. Das führte letztendlich zum Erlass von Gesetzen zum Schutz von Denkmalimmobilien.

Entscheidet man sich für den Kauf einer solchen Immobilie, muss man sicher wesentlich tiefer in die Tasche greifen als für ein „normales“ Haus. Dafür kann man fast immer mit besonderen Förderungen rechnen, wenn die Denkmalauflagen beachtet werden. Doch der wesentlichste Vorteil liegt ohne Zweifel in der möglichen Steuerersparnis, denn die Sanierung macht bei einem Denkmal bekanntlich den größten finanziellen Aufwand aus und selbiger darf hier meist sofort wieder von der Steuer abgesetzt werden.

Stiftungsgelder

Auch hier ist noch Geld zu holen,
denn die Deutsche Stiftung Denkmalschutz
fördert jedes Jahr circa 450 Sanierungsprojekte in ganz Deutschland mit bis zu 22 Millionen Euro.

Ein weiterer Vorteil beim Kauf von Denkmalschutz Immobilien als Kapitalanlage ist, dass sie im Wert sehr stabil gegenüber anderen Wertanlagen sind. Mit der „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA, fördert der Fiskus den Erhalt schützenswerter Immobilien. Auch interessant ist, dass wer sein Denkmal selbst bewohnt, insgesamt 90 Prozent dieser Ausgabenüber zehn Jahre bei der Einkommensteuer geltend machen, Kapitalanleger sogar 100 Prozent über zwölf Jahre.

Paragraphendschungel

Doch nicht alles was baurechtlich genehmigt wurde, ist absetzbar und der Dschungel von Paragraphen ist dicht. Deshalb ist man gut beraten eine Denkmalschutz Immobilie als Kapitalanlage nicht im Alleingang zu erstehen. Wer also diesbezüglich einen erfahrenen und zuverlässigen Partner sucht findet bei www.estador.de viele hilfreiche Tipps und praktische Hilfe.