Am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und an dem eingeprägten Kaliber, kann man in Deutschland legale Schreckschusswaffen erkennen. Schreckschusswaffen ohne PTB (Physikalisch-Technischen Bundesanstalt), sind wie ganz normale Schusswaffen zur Erlaubnis verpflichtet. „Das Führen von Schreckschusswaffen und Signalwaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen so genannten kleinen Waffenschein.
Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Signalwaffen ist jedoch immer noch ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei die (Pyro-) Munition dieses nicht verlassen kann. Ein Schießen zu Vergnügungszwecken außerhalb des befriedeten Besitztums bleibt trotz kleinen Waffenscheins verboten, auch an Silvester.“
Ab dem 18ten Lebensjahr ist der Kauf, der Besitz und der Transport legal und erlaubt, aber das Abfeuern einer Schreckschusspistole, trotz kleinem Waffenschein, ist nur innerhalb des eigenen Grund und Boden erlaubt und die Munition darf nicht außerhalb der Grenze einschlagen. Auch an Silvester gilt diese Regel.
Schreckschusswaffen – günstig und originalgetreue Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern. Die Signalwaffen verschießen keine Projektile, sondern Reizgas, Kartuschen-Munition oder Knallpatronen.
Munition aus einer Schreckschusswaffe ist sehr laut und abschreckend. Beim Abschuss von Reizgas oder auch Pyro Munition genannt, soll der mögliche Angreifer abgeschreckt werden, ähnlich wie beim Pfefferspray. Alle Schreckschusswaffen sind für den Selbstschutz, zur Signalgebung oder zum Abschießen von Pyrotechnik gedacht und mit Gaspatronen versehen. Das Ausmaß und die Reichweite hängt von dem jeweiligen Kaliber und der Munition ab. Jede Schreckschusswaffe hat eine Laufsperre.