Bei der Erlebensversicherung handelt es sich um eine Anlageform zur Sicherung der Rente bzw. zur Bildung von Kapital. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Lebensversicherung wird kein Ablebensschutz vereinbart, wodurch die Risikoprämien, die sonst zu hohen Beiträgen führen, entfallen. Der überwiegende Teil der Beiträge werden als Sparanteil verwendet. Nach dem Ablauf der Versicherung erhält der Versicherungsnehmer zusätzlich zu dem angesparten Vermögen eine entsprechende Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Möglich ist die Auszahlung des Kapitals als Einmalzahlung oder als monatliche Rente.
Im Falle eines Ablebens erhält der im Versicherungsvertrag angegebene Begünstigte das bis dahin angesparte Kapital sowie die anteilige Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Wurde vorher eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart, wird diese anteilmäßig ausgezahlt. Je länger die Laufzeit einer Erlebensversicherung, desto höher ist das später auszuzahlende Kapital. Die monatlichen Beiträge können vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt werden. Die Gebühren für den Abschluss einer Erlebensversicherung werden zur Beginn der Laufzeit angerechnet, weshalb sich eine längere Laufzeit von mindestens 15 Jahren bewährt hat.
Die in die Erlebensversicherung einzuzahlenden Beiträge können wahlweise monatlich, im 3-Monats-Rhythmus, zweimal jährlich oder jährlich eingezahlt werden. Außer bei der jährlichen Zahlung wird ein sogenannter Unterjährigkeitszuschlag fällig. Wer sich für eine längere Laufzeit des Vertrags entscheidet, sollte darauf achten, dass im Vertrag eine Indexanpassung vereinbart wurde.
Erlebensversicherung
Die Erlebensversicherung gehört zu den sicheren Sparformen, denn anders als bei fondsgebunden Lebensversicherungen besteht sowohl auf das Kapital als auch auf den Rechnungszins eine Garantie. Wer sich für eine Erlebensversicherung entscheidet, sollte sich mit Hilfe eines Vergleichs über die Konditionen der einzelnen Anbieter informieren, um dann die am besten zur eigenen Situation passende Versicherung auswählen zu können.