Das Thema Versicherungsprozente überschreiben ist vor allem bei Kfz-Versicherungen interessant. Häufig nehmen Eltern das Fahrzeug ihres Sprösslings als Zweitwagen in die Versicherung auf, weil es so deutlich günstiger versichert wird. Wenn dann der Nachwuchs einige Jahre Fahrpraxis gewonnen hat möchte er /sie die Versicherung gern übernehmen. Oder auch die lieben Eltern sind einfach nicht mehr weiter bereit die monatlichen Versicherungsprämien für die Sprößlinge zu bestreiten. Genau dann stellt sich das Thema: Versicherungsprozente überschreiben. Allerdings kann man nicht mehr Schadensfreiheitsprozente herausholen, als man selbst Fahrpraxis mit dem Auto nachweisen kann.
Die Versicherung teilt dazu folgendes mit:
Die Beitragsermäßigung ist personengebunden, das heißt, nur eine bestimmte Person kann sie beanspruchen.
Eine Übertragung ist in diesen Ausnahmefällen möglich:
Nur wenn die bisherige Person, auf die der Schadenfreiheitsrabatt entfällt, auf seinen Anspruch zugunsten (z. B.) des Fahranfängers verzichtet der neue Inhaber muss glaubhaft machen können, dass er selbst das Fahrzeug gefahren hat.
Es muss sich bei dem neuen Inhaber um Angehörige handeln, beispielsweise den Ehepartner, Kind, Elternteil des bisherigen Versicherungsnehmers oder um eine juristische Person oder um die mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohnung lebenden Geschwister, Lebenspartner, Enkel oder Großeltern.
Schadensfreiheit
Die Schadenfreiheit wird nur für die Dauer des Führerscheinbesitzes angerechnet. Nur in dieser Zeit ist es möglich, diese Schadenfreiheit zu erwerben. D. h., eine Schadenfreiheitsklasse von 30 % kann man nicht nach 2 Jahren Führerscheinbesitz erreichen.
Es wird auch nicht der Schadenfreiheitsrabatt übertragen, sondern nur die Schadenfreiheitsklasse, welche gegolten hätte, wenn der neue Inhaber der Versicherung zum Zeitpunkt seines Führerscheinbesitzes den Vertrag abgeschlossen hätte und nicht z. B. sein Vater. Der Vertrag des neuen Versicherungsnehmers wird so behandelt, als sei er erstmalig abgeschlossen worden. Man kann also nicht so ohne weiteres aus der Kfz-Versicherungen Versicherungsprozente überschreiben.