Ein Jobwechsel ist oft der nächste logische Schritt: mehr Entwicklung, bessere Arbeitszeiten, höheres Gehalt oder schlicht ein Neustart. Doch sobald die Entscheidung steht, kommt die heikle Phase: Wie beendet man ein Arbeitsverhältnis sauber, ohne sich rechtlich (oder taktisch) selbst zu schaden? Richtig kündigen ohne Fehler heißt vor allem: Form, Fristen und Nachweise im Griff haben – und parallel die eigenen Ansprüche sichern.
Wenn du zusätzlich über finanzielle Punkte nachdenkst, lohnt sich ein Blick auf Verhandlungslogik und typische Fallstricke rund um Trennungsangebote – zum Beispiel hier: Abfindung als Benefit.
Richtig kündigen ohne Fehler: Erst die Spielregeln prüfen
Bevor du überhaupt eine Nachricht tippst, kläre drei Dinge – in genau dieser Reihenfolge:
- Gibt es eine Formvorschrift?
In vielen Fällen ist eine Kündigung grundsätzlich formfrei möglich. Aber: Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag können eine bestimmte Form verlangen (häufig „schriftlich“). Dann zählt nicht, was bequem ist, sondern was vereinbart ist. - Welche Kündigungsfrist gilt – und zu welchem Termin?
Entscheidend sind Frist und Kündigungstermin. Es genügt nicht, „heute“ zu kündigen, wenn der Vertrag nur bestimmte Stichtage zulässt. Prüfe Vertrag, Kollektivvertrag und betriebliche Übung. - Wie beweist du den Zugang?
Kündigungen sind „empfangsbedürftig“: Relevant ist, wann sie beim Arbeitgeber ankommen – nicht wann du sie abschickst. Richtig kündigen ohne Fehler heißt daher auch: Zustellung und Nachweis sind Teil der Strategie.
Via WhatsApp kündigen: Möglich – aber häufig unklug
Die Frage „Kann ich per WhatsApp kündigen?“ taucht ständig auf, weil es schnell geht. In der Praxis gibt es jedoch mehrere Risiken:
- Formproblem: Wenn „Schriftform“ verlangt ist, kann eine WhatsApp-Nachricht die Anforderung verfehlen – mit der Folge, dass die Kündigung angreifbar oder schlicht unwirksam ist.
- Beweisproblem: Screenshots helfen, aber sie sind kein perfekter Zustellnachweis. Empfang, Lesebestätigung, Zuständigkeit der Empfängerperson (Chef:in vs. HR) – all das kann später streitig werden.
- Beziehungsproblem: Ein Abgang per Messenger wirkt oft impulsiv. Wenn du ein gutes Dienstzeugnis, eine saubere Übergabe oder eine einvernehmliche Lösung willst, ist das ein unnötiger Reibungspunkt.
Wenn du dennoch kurzfristig kommunizieren musst, nutze WhatsApp höchstens als Vorabinfo („Ich sende die Kündigung heute schriftlich nach“) – und erledige den rechtlich sauberen Teil über einen belastbaren Kanal.
Richtig kündigen ohne Fehler: So sieht eine sichere Kündigung aus
Die robusteste Vorgehensweise ist unspektakulär – und genau deshalb erfolgreich:
- Kündigungsschreiben mit eindeutigem Inhalt: „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum …“
- Datum, Unterschrift (sofern Schriftform relevant)
- Zustellung mit Nachweis: persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder Versand, der den Zugang dokumentiert
- Sachlich bleiben: Kein Kündigungsgrund nötig, keine Rechtfertigungen, keine Nebenschauplätze.
Merksatz: Richtig kündigen ohne Fehler ist kein emotionaler Moment, sondern ein sauberer Geschäftsprozess.
Einvernehmliche Auflösung: Mehr Gestaltungsspielraum, mehr Verhandlung
Die einvernehmliche Auflösung ist keine Kündigung „durch die Hintertür“, sondern eine gemeinsame Vereinbarung: Beide Seiten einigen sich auf Ende, Datum und oft auch auf Konditionen.
Vorteile:
- Kein Zwang zu Kündigungsfrist oder Kündigungstermin (praktisch, wenn du schnell wechseln willst)
- Verhandelbar: offene Urlaube, Übergabe, Freistellung, Bonus-/Prämienlogik, Rückgabe von Equipment
Wichtig:
- Immer schriftlich festhalten (schon aus Beweisgründen)
- Nicht unter Druck unterschreiben: Lies die Vereinbarung wie einen Vertrag – denn sie ist einer.
Auch hier gilt: Richtig kündigen ohne Fehler bedeutet, nicht nur das Enddatum zu fixieren, sondern auch die „Restliste“ (Urlaub, Überstunden, Prämien, Provisionen, Rückzahlungsklauseln) ausdrücklich zu klären.
Dienstzeugnis: Anspruch ja – „Geheimcode“ nein
Bei Beendigung (und grundsätzlich auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses) kannst du ein schriftliches Dienstzeugnis verlangen. Typischer Kerninhalt: Person, Arbeitgeber, Dauer und Art der Tätigkeit. Genau diese „Schlichtheit“ ist Absicht – du hast meist Anspruch auf ein einfaches Zeugnis, nicht automatisch auf ein qualifiziertes mit Leistungsbewertung.
Praxis-Tipp:
- Bitte um eine präzise Tätigkeitsbeschreibung (Projekte, Verantwortungen, Tools, Teamgröße). Das ist oft wertvoller als „wohlklingende“ Allgemeinfloskeln.
- Wenn du ein qualifiziertes Zeugnis möchtest, frage aktiv danach – aber plane ein, dass es nicht immer einen einklagbaren Anspruch darauf gibt.
Weitere Ansprüche: Freizeit, Arbeitslosengeld, Abfertigung
Viele Fehler passieren nicht bei der Kündigung selbst, sondern bei den Folgen.
- Freizeit für Jobsuche („Postensuchtage“)
Wer selbst kündigt, hat regelmäßig keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freizeit zur Stellensuche; möglich sind aber abweichende Regeln im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag. - Arbeitslosengeld: mögliche Sperrfrist
Bei Selbstkündigung kann es zu einer vierwöchigen Sperrfrist kommen; bei einvernehmlicher Auflösung besteht sie grundsätzlich nicht. - Abfertigung alt
Bei „Abfertigung alt“ ist die Art der Beendigung zentral: Bei Arbeitgeberkündigung und oft bei einvernehmlicher Auflösung besteht ein Anspruch; bei Selbstkündigung grundsätzlich nicht.
Das Entscheidende ist die Logik dahinter: Richtig kündigen ohne Fehler heißt auch, die wirtschaftlichen Konsequenzen mitzudenken, bevor du dich auf eine Beendigungsart festlegst.
Checkliste: Richtig kündigen ohne Fehler
- Vertrag + Kollektivvertrag prüfen (Form, Frist, Termin)
- Enddatum rechnerisch korrekt festlegen
- Schriftliche Kündigung klar formulieren
- Zugang beweisbar machen (Empfangsbestätigung/zugangsrelevanter Versand)
- Offene Punkte sammeln: Urlaub, Überstunden, Prämien, Provisionen, Equipment
- Dienstzeugnis rechtzeitig anfordern (Tätigkeiten konkretisieren)
- Bei einvernehmlicher Lösung: alles schriftlich, nichts „mündlich versprochen“
- Arbeitslosengeld-Thema frühzeitig berücksichtigen (Sperrfrist/Antragslogik)
Recherche-Notizen (nicht veröffentlichen)
- Arbeitnehmer:innen-Kündigung und Hinweis zu „Postensuchtagen“/Freizeit bei Selbstkündigung: (Arbeiterkammer)
- Sperrfrist beim Arbeitslosengeld und Hinweis, dass bei einvernehmlicher Auflösung grundsätzlich keine vierwöchige Sperre gilt: (Österreich)
- AMS-Information zu vier Wochen ohne Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bei freiwilliger Beendigung:
- Dienstzeugnis: Pflichtinhalte und kein Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis: (Arbeiterkammer)
- Abfertigung alt: Anspruch bei Arbeitgeberkündigung/einvernehmlicher Auflösung, grundsätzlich kein Anspruch bei Arbeitnehmer:innen-Kündigung: (Arbeiterkammer)
