Viele Österreicher träumen davon, den Arbeitsalltag hinter sich zu lassen und früher in den Ruhestand zu gehen. Früher in Rente – so geht’s in Österreich: Wer in Österreich früher in Pension will, muss die gesetzlichen Regelungen kennen: Eintrittsalter, Versicherungszeiten, Abschläge und Sonderregelungen. Dieser Ratgeber zeigt dir alle gängigen Wege – mit und ohne finanzielle Einbußen.
1. Das reguläre Pensionsalter in Österreich
- Männer: 65 Jahre
- Frauen: aktuell 60 Jahre, wird schrittweise bis 2033 auf 65 Jahre angehoben.
- 2024: 60 Jahre + 6 Monate
- 2033: 65 Jahre
Von dieser Altersgrenze ausgehend, gibt es verschiedene Möglichkeiten, früher in Pension zu gehen.
2. Früher in Rente – So geht’s in Österreich
Früher in Pension ohne Abschläge
2.1 Langzeitversichertenpension („Hacklerregelung“)
- Voraussetzung: Mindestens 45 Versicherungsjahre (Männer) bzw. 40 Jahre (Frauen, bis zur Angleichung 2028).
- Eintrittsalter: Männer ab 62 Jahren, Frauen ab 57 Jahren (ebenfalls schrittweise angehoben).
- Besonderheit: Abschlagsfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Versicherungszeiten: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Präsenz- oder Zivildienst, Arbeitslosengeldbezug.
2.2 Schwerarbeitspension
- Für Berufe mit besonderer körperlicher Belastung.
- Mindestens 45 Versicherungsjahre und 120 Schwerarbeitsmonate in den letzten 20 Jahren.
- Eintrittsalter: Männer 60 Jahre, Frauen 55 Jahre (wird angeglichen).
- Kein oder deutlich reduzierter Abschlag.
3. Früher in Rente – So geht’s in Österreich
Früher in Pension mit Abschlägen
Wer nicht die Langzeitversichertenregelung erfüllt, kann dennoch vor dem regulären Alter in Pension gehen – muss aber dauerhafte Pensionskürzungen hinnehmen.
3.1 Korridorpension
- Eintritt ab 62 Jahren möglich.
- Voraussetzung: Mindestens 40 Versicherungsjahre.
- Abschlag: 0,425 % pro Monat vor dem Regelpensionsalter (max. rund 15 %).
- Versicherungszeiten ähnlich wie bei der Langzeitversichertenpension.
3.2 Vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit
- Für Personen, die vor der Pension arbeitslos werden.
- Eintrittsalter: Männer 62, Frauen abhängig von der Übergangsregelung.
- Abschläge wie bei der Korridorpension.
4. Sonderregelungen und Ausnahmen
4.1 Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension
- Bei gesundheitlicher Einschränkung, wenn eine Tätigkeit im erlernten oder angelernten Beruf nicht mehr möglich ist.
- Medizinische Begutachtung erforderlich.
- Höhe richtet sich nach den bisher erworbenen Pensionsansprüchen.
4.2 Schwerarbeit im Detail
- Als Schwerarbeit zählen z. B. Bauarbeiter, Schichtarbeiter mit Nachtarbeit, Pflegeberufe mit hoher körperlicher Belastung.
- Das Vorliegen muss vom Arbeitgeber bestätigt und in die Versicherungsdaten eingetragen werden.
5. Abschläge ausgleichen und finanzielle Lücken schließen
Früher in Pension bedeutet oft, über Jahre weniger Einkommen zu haben. In Österreich gibt es mehrere Möglichkeiten, diese Lücke zu überbrücken:
5.1 Private Pensionsvorsorge
- Private Rentenversicherung oder Pensionskasse.
- Flexible Auszahlungsmodelle können den Einkommensverlust ausgleichen.
5.2 Zusatzeinkommen
- Pensionisten dürfen in Österreich grundsätzlich nebenbei arbeiten, solange bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden (sonst drohen Kürzungen).
5.3 Kapitalanlagen
- ETF-Sparpläne oder Immobilieninvestments können langfristig eine Überbrückung finanzieren.
6. Schritt-für-Schritt-Plan zur Frühpension
- Pensionskonto prüfen
- Über FinanzOnline oder direkt bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
- Enthält alle Versicherungszeiten und die aktuelle Pensionsprognose.
- Ziel definieren
- Abschlagsfrei oder mit akzeptablem Abschlag?
- Versicherungsjahre berechnen
- Prüfen, ob z. B. durch Nachkauf von Schul- oder Studienzeiten die nötige Mindestanzahl erreicht wird.
- Finanzplan erstellen
- Monatliche Pensionshöhe, zusätzliche Einnahmen, Ausgaben im Ruhestand.
- Antrag rechtzeitig stellen
- Frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Pensionsantritt.
7. Häufige Fehler vermeiden
- Abschläge unterschätzen: Ein paar Prozent klingen wenig, summieren sich aber über Jahrzehnte.
- Falsche Annahmen über Hacklerregelung: Nicht jeder, der lange gearbeitet hat, erfüllt automatisch alle Kriterien.
- Zu späte Planung: Wer erst kurz vor der Pension rechnet, hat kaum Zeit, Versicherungsjahre nachzukaufen oder Rücklagen zu bilden.
- Keine Steuerplanung: Pensionen sind in Österreich einkommensteuerpflichtig.
In Österreich gibt es mehrere Wege, früher in Pension zu gehen. Abschlagsfrei schaffen es vor allem jene, die sehr lange Versicherungszeiten aufweisen oder in körperlich belastenden Berufen tätig waren. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann mit der Korridorpension oder anderen Modellen dennoch früher aussteigen – muss aber mit Kürzungen leben.
Entscheidend ist, rechtzeitig die eigene Pensionsprognose zu prüfen und finanzielle Strategien zu entwickeln, um den Ruhestand genießen zu können.
Zukünftige Änderungen bei der Pension in Österreich – Einfluss auf Abfindungen
In Österreich stehen die Pensionssysteme vor großen Herausforderungen: eine alternde Bevölkerung, steigende Lebenserwartung und ein zunehmender Fachkräftemangel. Politische Diskussionen drehen sich aktuell um eine schrittweise Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, eine längere Lebensarbeitszeit sowie mögliche Anpassungen bei der Berechnung der Pensionshöhe. Für Arbeitnehmer:innen kann dies bedeuten, dass der finanzielle Übergang in den Ruhestand schwieriger wird und Abfindungen als Überbrückung oder zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestands an Bedeutung gewinnen. Wer heute strategisch plant, kann eine Abfindung gezielt nutzen, um Pensionslücken zu schließen oder flexible Übergangsmodelle zu finanzieren.