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Wer im Beruf Erfolg hat, wird meist auch mit einem entsprechend hohen Gehalt belohnt. Liegt das Jahresbruttogehalt über 49.500 Euro oder ist man Selbstständiger oder Beamter, so kann man von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren. Denn diese bietet im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung mehr Leistung – und das bei meist sogar niedrigeren Beiträgen!

Befasst man sich zum ersten Mal mit dem Thema private Krankenversicherung, so kann das verwendete Fachchinesisch im ersten Moment für Unklarheiten sorgen.

Wie werden die Beiträge für die PKV festgelegt?

Die Beiträge, die ein Versicherter für die private Krankenversicherung zahlen muss, werden durch zwei Faktoren bestimmt. Zum einen ist dies der jeweilige gewünschte Leistungsumfang, zum anderen spielen versicherungsrelevante Eigenschaften des Versicherten eine Rolle. So werden die individuellen Beiträge maßgeblich durch das Eintrittsalter, das Geschlecht sowie eventuelle Vorerkrankungen bestimmt. Unter dem Leistungsumfang versteht sich, dass der Versicherte zwischen einem Basis-Tarif und einem mit bestimmten Extras ausgestatteten Tarif wählen kann. Beim Basis-Tarif verzichtet der Versicherte auf bestimmte Sonderleistungen und bezahlt dafür einen geringeren Beitragssatz. Wer sich für einen Tarif mit einer jährlichen Selbstbeteiligung entscheidet und sich damit dazu bereit erklärt, selbst eine festgelegte Summe von Gesundheitskosten zu übernehmen, kann den Beitrag abermals senken. Experten empfehlen hier für Angestellte eine niedrigere Selbstbeteiligung als für Selbstständige. Das Einkommen hat – anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung – keinerlei Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Beitrages. Damit man sich auch für das Rentenalter relativ niedrige Beiträge sichern kann, sollte man frühzeitig in eine private Krankenversicherung wechseln. Junge Menschen zahlen nämlich mehr ein als nötig, sodass aus den überschüssigen Beiträgen Altersrückstellungen gebildet werden können. Jene dienen später dazu, die Beiträge zu reduzieren.

Welche Leistungen bietet die PKV?

Die Sonderleistungen kann sich jeder Versicherte je nach seinen persönlichen Bedürfnissen aussuchen. Sonderleistungen sind beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt oder der Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Für alle privat Versicherten gilt grundsätzlich, dass sie sich – im Gegensatz zum Kassenpatient – den Arzt und das Krankenhaus selbst aussuchen dürfen. Dabei werden die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung sowie für verschriebene Medikamente ganz oder in großen Teilen von der Krankenversicherung übernommen. Lediglich das Abrechnungssystem unterscheidet sich dabei von dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch profitieren sie bei zahnärztlichen Behandlungen, denn Kosten für Kronen, Füllungen oder Zahnprothesen sind erstattungsfähig. Ebenfalls wird jährlich ein festgelegter Betrag für Sehhilfen ersetzt.