Immer mehr Menschen gehen dem Hobby des Paragleitens nach.
Wer nach dem Erwerben des A- und B-Scheines für Paragleiter paragleiten mit Motor möchte, der sollte wissen wo und unter welchen Bedingungen so ein Paragleiter benutzt werden darf. In Deutschland beispielsweise gelten sie aufgrund des Motors nicht mehr nur als Gleitschirm, sondern als Ultraleichtflugzeug. In der Schweiz sind Motorschirme derzeit NICHT zugelassen und in Österreich werden solche Motorschirme als motorisierte Paragleiter – Gleitschirme angesehen.
Neue Schirmentwicklungen mit Reflexprofil erlauben Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h. Diese hohe Geschwindigkeit hat jedoch ein entsprechend hohes Sinken zur Folge. Umso mehr bietet sich hier die Flugunterstützung durch einen Motor an.
Die Bauteile so eines Rucksackmotors sind Motor (mit Tank) und Propeller. Derzeit werden fast nur Zweitaktmotoren mit einem Verbrauch zwischen drei und vier Litern pro Stunde als Antrieb verwendet. Das ergibt eine Reichweite von etwa 100 km. Es gibt auch bereits Paragleiter mit Elektromotor.
Das Motorparagleiten und Motordrachenfliegen ist relativ leicht zu lernen. Die Fluggeräte sind leise und einfach zu bedienen. Start und Landung erfolgt wie gewohnt mit Fußstart.
Für die Technik und den Flugbetrieb zuständige Behörde ist der Österreichische Aeroclub. Die Ausbildung zum Erwerb der Pilotenberechtigung erfolgt in dazu berechtigten österreichischen Zivilluftfahrerschulen. In Deutschland geben der Deutsche Motorschirm-Verband e.V. (DMSV) , der DULV Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. und der Deutsche Hängegleiterverband e.V. Auskünfte über die aktuelle Rechtslage.
Einen Paragleiter mit Motor kaufen ist kein billiges Vergnügen, doch wer´s mal probiert hat wird süchtig davon.