Nicht nur Studenten brauchen Geld. Ein Nebenverdienst ist für viele interessant. Ob in der Gastronomie, in einer Wäscherei, im Verkauf oder in der Promotion, überall lässt sich verhältnismäßig gut Geld verdienen. Auch in einem Call-Center heuern viele Studenten an, denn diese Arbeit ist von der körperlichen Belastung her nicht allzu schwer. Allerdings benötigt man hier unbedingt gute Nerven und darf nicht übelnehmen, wenn man von den angerufenen Kunden manchmal beschimpft wird. Pakete fahren oder Taxi gehört ebenfalls zu den beliebten Studentenjobs.
Manche Studenten entscheiden sich für Studentenjobs, die ihnen gleichzeitig etwas Praxis ins Studentenleben bringen. Wer Medien studiert, kann z. B. bei einem Verlag oder einer Zeitung ein bezahltes Volontariat absolvieren. Auch in der Wirtschaft gibt es Trainee-Stellen, welche schon im Laufe des Studiums besetzt werden können, umso wertvolle Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln. Das gilt auch für angehende Dolmetscher, die sich nebenbei etwas dazu verdienen möchten. Sie werden für Veranstaltungen gebucht oder übersetzen Dokumente im Web.
Nebenverdienst für Studenten
Wer einen Nebenjob sucht, hat es natürlich besonders leicht, wenn er online arbeiten möchte. Hier gibt es diverse Angebote für einen kleinen Nebenverdienst. So kann man E-Mails beantworten, chatten, Arbeiten korrigieren, Telefonate entgegennehmen, Dokumente, Webseiten und Präsentationen erstellen. Die sogenannten Clickworking Jobs beinhalten aber auch Datenerfassung, Zusammenstellungen von Tabellen, Fotos und Videodrehs sowie zahlreiche weiteren kleinen Tätigkeiten, die mit einem Taschengeld entlohnt werden.
Studenten brauchen Geld
Studenten brauchen Geld – der Nebenverdienst darf aber auch eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Seit dem 1. Januar 2013 wurden Minijobs reformiert und aus dem 400-Euro-Job wurde ein 450-Euro-Job. BaföG-Empfänger hingegen haben weiterhin eine Entgeltgrenze beim Nebenverdienst von 400 Euro. Für die Beschäftigung sollten Studenten eine Steuerkarte vorlegen können. Von der Rentenversicherung kann sich ein geringfügig entlohnter Beschäftigter befreien lassen. Durch die Festlegung einer Pflichtversicherung kann der Minijobber sich vollwertige Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung erwerben und sie spielen auch bei der Anerkennung von Mindestversicherungszeiten eine Rolle.