Die Elektrozigarette wurde in letzter Zeit viel diskutiert. Die Gesundheitsministerin von NRW sprach sich massiv dagegen aus – bis sie gerichtlicherseits einen „Maulkorb“ bekam. Es ist tatsächlich nicht nachgewiesen, dass Elektrozigaretten gesundheitsschädlich sind. Dennoch, wirklich gesund ist natürlich nur Nichtrauchen, das bestätigen auch die Dampfer. Das sind die Verwender der Elektrozigaretten.
Das Verfahren ist ganz einfach: Mittels eines Dochtes oder anderen geeigneten Materials wird ein Liquid mit Aroma einer elektrischen Quelle zugeführt und durch das Inhalieren verdampft. Dabei gibt es verschiedene Duftrichtungen, d. h. Geschmacksrichtungen, wie z. B. Kaffee, Kuchen oder auch Steak oder Minze.
Je nach Vorliebe entscheidet sich der Dampfer für ein Liquid, einige mischen es auch selbst an. Bei der Elektrozigarette hat man darüber hinaus die Wahl, ob man dem Liquid Nikotin zusetzt und in welcher Dosierung.
Nachweislich werden die Menschen in der Umgebung vom „Rauch“ bzw. Dampf der E-Zigarette nicht geschädigt. Das belegen inzwischen etliche Studien. Im Gegensatz zum herkömmlichen Rauchen, welches mehrere hundert Schadstoffe freisetzt – vorwiegend bei der Verbrennung, ist dies beim Genuss einer Elektrozigarette nicht möglich. Ganz einfach deshalb nicht, weil es zu keiner Verbrennung kommt und dadurch weder Kohlenmonoxid noch Teerstoffe noch andere krebserregende Stoffe freigesetzt werden.
Die Elektrozigarette ist ziemlich teuer in der Anschaffung, weshalb sie sich nicht als „Einstiegsdroge“ eignet.
Allerdings amortisieren sich die Bestandteile bei der Nutzung, denn wenn man immer neue Zigaretten gezwungen ist zu kaufen, kommt man auf Dauer teuer als mit den wiederverwendbaren Bauteilen einer Elektrozigarette. Bleibt zu hoffen, dass das asche- und rückstandsfreie Dampfen weiterhin in der Öffentlichkeit erlaubt bleibt, denn sonst würden einige gefrustete Raucher wieder auf den gesundheitschädlichen Glimmstängel zurückgreifen. Deshalb ist es gut, dass die Elektrozigarette von höchstrichterlicher Instanz vor bösen Behauptungen und Verboten zunächst geschützt wurde.