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In manchen Unternehmen herrscht eine gewisse „Betriebsblindheit“. So werden Fehler und Schwächen übersehen, die diese Firma existenziell bedrohen können. Mitarbeiter haben kein Vertrauen in die Führung oder untereinander schwelen Konflikte. Gut, wenn eine externe Mitarbeiterberatung stattfindet, z. B. um die Wogen zu glätten und eine Lösung der Probleme herbeizuführen.

Was ist externe Mitarbeiterberatung?

Auch als Employee Assistance Program (EAP) bekannt, wird die externe Mitarbeiterberatung durch den Arbeitgeber angeboten. Es handelt sich um einen Service außerhalb des Unternehmens, der Führungskräften und Mitarbeitern gleichermaßen offensteht. Das Ziel der EAP ist die Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie Stabilität der Belegschaft. Dies geschieht, indem private, berufliche und gesundheitliche Fragestellungen gelöst werden.

Die externe Mitarbeiterberatung kann als Einzelmaßnahme erfolgen, aber ebenso Bestandteil eines strategischen Gesamtkonzeptes im Rahmen einer betrieblichen Förderung sein. Ursprünglich kommen die Programme zu EAP aus Nordamerika. In Deutschland sind sie seit 1989 fester Bestandteil in der Firmenpolitik moderner Unternehmen.

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Externe Mitarbeiterberatung – wie läuft das ab?

Das Verfahren der externen Mitarbeiterberatung ist recht einfach. Die meisten EAP – Beratungsinstitute haben kostenfreie Telefonnummern, die von den Mitarbeitern eines Kundenunternehmens genutzt werden. Zeitnah wird in den telefonischen Gesprächen ein Termin vereinbart. Die Mitarbeiter müssen nur den Namen des Unternehmens nennen sowie zum Beratungsanliegen ein Stichwort angeben. Auf diese Weise kann der richtige Ansprechpartner ausgewählt werden, der genau auf die Lösung dieses Problems spezialisiert ist.

Nimmt ein Mitarbeiter EAP in Anspruch, wird das Unternehmen regelmäßig darüber informiert. Auch zu den Themenschwerpunkten im Betrieb gibt es eine Auswertung. Das Feedback eines unabhängigen externen Beraters ist für die Unternehmen enorm wichtig und informativ. Das Reporting erfolgt allerdings anonym. Das heißt, es sind keine Rückschlüsse auf das jeweilige Team, Inhaber von bestimmten Funktionen oder einzelne Mitarbeiter möglich. Durch die juristische Schweigepflicht, der alle Berater unterliegen, ist eine anonyme und vertrauliche Beratung garantiert.

Wie viele Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden, unterliegt keiner Begrenzung. Selbst nachts und am Wochenende sind die Berater in dringenden Fällen für den betroffenen Mitarbeiter da. Außerdem kosten die Beratungen die Beschäftigten keinen Cent. Die Bezahlung der Berater wird durch eine monatliche Pauschale vom Unternehmen abgegolten – egal, ob die externe Mitarbeiterberatung (häufig) genutzt wird oder nicht.