November 4th, 2021 von Erfolgsamer

Zahlt es sich aus auszuwandern, nur um Steuern zu sparen? Die Frage ist natürlich nicht ganz so leicht zu beantworten. Nicht jedes Land das eine Steuerersparnis bietet ist auch attraktiv um dort zu leben. Auch ist es nicht immer so einfach eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Zum Traumziel für Auswanderungswillige entwickelt sich mehr und mehr Dubai mit seiner extrem liberalen Steuerpolitik. In Dubai zahlt man nämlich fast gar keine Steuern. Es gibt zwar eine 5%ige Mehrwertssteuer, die jedoch nur für inländische Umsätze gilt. Somit läßt es sich gut leben im Emirat. Das ist der Grund warum Auswandern nach Dubai immer beliebter wird und attraktiver erscheint. Besonders in Zeiten in denen es mehr und mehr Möglichkeiten von digitalen Arbeitsplätzen gibt, bei denen man von zu Hause beziehungsweise ortsunabhängig arbeiten kann, steigt die Zahl der Optionen ein gutes Einkommen zu schaffen. Die internationale Gesetzgebung ermöglicht nun Firmen länderübergreifend Handel treiben zu können. Hat man also Geschäftspartner in Deutschland, dann ist es kein Problem in Dubai zu wohnen und damit von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.

Leben wo andere nur Urlaub machen können

Dubai bietet ein herrliches Klima eine unglaublich gute Infrastruktur und unzählige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Das Land hat sich in den letzten zehn Jahren extrem weiterentwickelt und verschiedene Menschen aus Deutschland und aus anderen Europäischen Ländern haben sich hier einen neuen Lebensmittelpunkt aufgebaut.

Trotzdem gilt es einige Überlegungen anzustellen, bevor man die Entscheidung trifft nach Dubai auszuwandern. Auch wenn alles sehr verlockend klingt ist es trotzdem kein Land in dem einen die Bananen in den Mund wachsen.

Am Besten man wendet sich Fachleute wie www.schweigertconsulting.com, die selbst dorthin ausgewandert sind und demnach nicht nur theoretische Erfahrung haben und die Rechtslage kennen, sondern die auch die notwendige praktische Erfahrung haben um kompetent beraten und helfen zu können.

Wie geht „Auswandern“?

  1. Am Besten ist es selbstverständlich, wenn man erstmals eine längere Zeit in Dubai verbringt bevor man die Entscheidung fällt wirklich dorthin zu übersiedeln. Als Freelancer geht das sicher am Einfachsten.
  2. Als nächsten Schritt bietet es sich an einen Job bei einer Firma in den Vereinigten Arabischen Emiraten anzunehmen.
  3. Möglich ist es auch eine Immobilie in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu erstehen, oder
  4. selbst eine Firma in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu gründen.

Besonders attraktiv ist es eine eigene Firma zu gründen, wobei man damit auch einen Nachteil in Kauf nehmen muss. Man braucht nämlich für eine legale und reguläre Firmengründung in Dubai einen ortsansässigen Partner. Will man das jedoch vermeiden und die Firma zu 100% selbst besitzen, muss man in eine sogenannte Freezone (Freihandelszone) ausweichen. Diese Freihandelszonen haben besondere Regeln, die vom Rest des Landes abweichen.

Zum Auswandern nach Dubai braucht man deshalb kompetente Beratung und Know how.

Was gilt es zu beachten?

Und wozu braucht man professionelle Hilfe um nicht an der Bürokratie, Behördenwegen etc. zu verzweifeln?

  • problemlose Einreise nach Dubai
  • Ausstellung eines Visums (Residence Visa, Investors Visa oder Golden Visa)
  • Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung für Dubai
  • Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Dubai, welche gegen eine Gebühr und ein paar Formalitäten leicht zu erhalten ist. Ausgenommen sind Menschen über 60 Jahre, denn die erhalten nur eine für drei Jahre befristete Genehmigung. 
  • Die Krankenversicherung in Dubai ist ein ganz wesentlicher Punkt, da es kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Dubai gibt.

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März 22nd, 2018 von Erfolgsamer

Verdienst richtig berechnen!

Steuer müssen wir leider alle bezahlen und zusätzlich auch noch eine Menge an Abgaben. Da ist es nicht so leicht den Überblick zu behalten.

Ein hoher Bruttoverdienst garantiert noch keine fixe Summe die einem dann tatsächlich monatlich zur Verfügung steht.

Brutto, netto, Steuerfreibetrag, Familienstand, KInderfreibetrag, Kirchensteuer,…

Steuerfreibetrag in der Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag, auch Steuerfreibetrag und Steuerfreigrenze genannt ist eine Grenze, bis zu der keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. So werden niedrige Einkommen von der Einkommensteuer befreit.

Diese Steuerfreigrenze gilt als Jahresbetrag, wird aber monatlich für alle steuerpflichtigen Paare und Singles in Deutschland veranschlagt.

Die Freibeträge werden jährlich angepasst. So galt 2017 beispielsweise:
Singles/Ledige – 8.820 Euro
Paare/Verheiratete – 17.640 Euro

Für dieses Jahr gilt der aktuelle Grundfreibetrag 2018

Singles/Ledige – 9.000 Euro
Paare/Verheiratete – 18.000 Euro

Der Betrag steigt tendenziell immer weiter an, da er an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Weitere aktuelle Info zum Thema findet sich hier.

Brutto- und Nettoeinkommen

Pauschal kann man nicht sagen wie hoch der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoeinkommen ausfällt, weil dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Zu diesen Faktoren zählen beispielsweise die bezahlte Kirchensteuer, der Familienstand (ledig, verheiratet) oder das Vorhandensein von KIndern für die ein Kinderfreibetrag bezogen wird. Aus diesem Grund hilft uns hier eine einfache Tabelle nicht weiter.

Interessant erscheint heuer, dass die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung pro Monat von 561 auf 558 Euro gesunken sind. Das bedeutet, dass zusammen mit dem höheren Freibetrag doch immerhin 216 Euro netto mehr in der Geldbörse bleiben. Steuervorteile gibt es nicht viele. Umso wichtiger ist es möglichst genau kalkulieren zu können.

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August 12th, 2015 von Erfolgsamer

Ja, es gibt ihn derzeit noch, den Steuervorteil beim Immobilienkauf. Allerdings leider nur bei denkmalgeschützten Immobilien.
Steuervorteil durch Denkmalschutz Immobilien

Eigentumswohnungen in denkmalgeschützten Immobilien sind bei Anlegern mehr und mehr gefragt. Oftmals geht es den Interessenten aber gar nicht so sehr um das altehrwürdige Flair der Gebäude, sondern um den üppigen Steuervorteil duch Denkmalschutz Immobilien, die der Staat bei der Sanierung geschützter Objekte gewährt.

foto:http://www.leipzig.de

foto:http://www.leipzig.de

Eines der letzten Steuerschlupflöcher

Unter Denkmalschutz stehende Immobilien bieten Anlegern in Deutschland eine der letzten Möglichkeiten ihre Steuerlast effizient zu verringern. Allerdings ist ein großer Teil der historischen Bestände in Deutschland bereits saniert, das Angebot an neuen Denkmalobjekten hat sich in den letzten Jahren deutlich reduziert.

Als besonders beliebt gelten nach wie vor Städte, die über die entsprechenden historischen Strukturen verfügen. Da ist zum Beispiel Leipzig, wo es mehr als 15.000 Denkmalimmobilien gibt. Hier sprechen wir in erster Linie über Mehrparteienhäuser, die häufig an großen Straßen in Innenstadtnähe vorzufinden sind und ein repräsentatives Ambiente bieten. Trotzdem gibt es gerade in Städten wie auch Eigentumswohnungen für kleinere Kapitalanleger die unter den Denkmalschutz fallen. Diese Wohnungen liegen oft in begehrter Lage und lassen sich demnach auch in der Regel leicht vermieten, sofern der Besitzer nicht selbst darin wohnen möchte.

foto:http://www.leipzig.de

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Hier ein Beispiel: 

LEIPZIG – König-Albert-Residenz in Leipzig mit 22 Wohneinheiten
Denkmalschutz-AfA:
Wohnflächen: von 44,15 bis 161,66 m²
Kaufpreise: von 153.034 bis 573.893 €

Rund eine Million Baudenkmäler gibt es nach Angaben der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in Deutschland. Dabei handelt es sich keineswegs nur um alte Burgen, Fachwerkhäuser oder historische Villen. Mehrfamilienhäuser diverser Stilepochen von denen viele keine 100 Jahre alt sind, Zechenhäuser in etlichen Ruhrgebietsstädten und zahlreiche Bauernhäuser inmitten von Dörfern.

Denkmal-Schild Deutschland.jpg

Foto: wikipedia

Ob ein Gebäude als Denkmal eingestuft wird hängt vorrangig von drei Kriterien ab:

1. Das Gebäude, Grundstück oder die Anlage ist Zeugnis gesellschaftlicher Entwicklung.
2. Städtebauliche oder landschaftsgestaltende Funktion.
3. Auf Antrag können aber auch andere Gebäude den Status eines Denkmals verliehen bekommen. Details dazu haben wir schon in einem anderen Artikel über Denkmalschutz- Immobilien beschrieben und dort finden Sie auch noch Infos über mögliche Stiftungsgelder die Sie erhalten können.

Kapitalanleger können diese Wohnungen und Immobilien nach Paragraf 7i Einkommensteuergesetz (EStG) über einen Zeitraum von zwölf Jahren geltend machen. Dies lohnt sich umso mehr, je höher der persönliche Steuersatz des Käufers ist. Da der Sanierungskostenanteil oftmals mindestens 50 Prozent des Kaufpreises ausmacht summiert sich der AfA-Vorteil auf wirklich interessante Beträge.

Sollten Sie als Anleger keine oder wenig Erfahrung mit Immobilien als Kapitalanlage haben, ist es empfehlenswert, dass Sie einen Profi wie  www.estador.de  kontaktieren, der nicht nur Hilfe und Tipps bei der Suche, sondern auch beim Vertragsabschluss und der Wohnungsabnahme anbietet, denn gerade bei denkmalgeschützen Immobilien haben schon viele Anleger schlechte Erfahrungen gemacht. Der Paragraphendschungel ist dicht und deshalb sucht man am Besten die Hilfe von Profis um am Ende nicht bereuen zu müssen keine Neubauwohnung gekauft zu haben.

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April 9th, 2014 von Erfolgsamer

Eine umfassende Faktura anzulegen war früher sehr aufwendig. Unzählige Unterlagen mussten zusammengetragen werden und diese dann per Hand ausgewertet werden. Doch jene Zeiten sind vorbei, wenn auch die Akten noch nicht aus den Büros verschwunden sind. Heute kann man seine Faktura auch in der Cloud erstellen und hierfür gibt es eine Menge verschiedener Lösungen. Alle haben ihre gewissen Vorzüge und auch bestimmte Nachteile. Doch worauf muss man wirklich Acht geben, wenn man für das richtige Angebot finden will. Außerdem, wie funktioniert dies eigentlich Online und was ist dazu erforderlich?

Wie funktioniert die Faktura Online?

Erstellt man, über eine Online Lösung, eine Faktura, so benötigt man natürlich als Erstes die schriftlichen Unterlagen. Sollte man seine Daten bereits auf einem Computersystem gespeichert haben, so bieten einige Lösungen auch die Option an, diese direkt in den Online-Account zu kopieren. Meist geschieht dies über eine XLS-Datei, also eine Excel-Datei, welche die erforderlichen Informationen in Tabellenform enthält. Wird diese Option nicht angeboten, so müssen die Daten per Hand in die Online Lösung übertragen werden. Wichtig ist vor allem, dass ein Startpunkt festgelegt wird. Für gewöhnlich ist dies der Tag, der Gründung der Firma. Mit dem zu diesen Zeitpunkt verfügbaren Startkapital startet also die gesamte Rechnung. Doch wie werden weitere Einnahmen und Ausgaben verbucht?

Faktura Online. Gebucht von selbst

internetViele Online-Lösungen verfügen zu diesem Zweck über eine direkte Anbindung an den jeweiligen Bankserver. Hier ist es möglich, alle Konten über einen Account zu verwalten. Alle Buchungen und Eingänge werden automatisch vom System erfasst, sodass diese nicht mehr per Hand nachgetragen werden müssen. Allerdings können so nur Vorgänge festgehalten werden, welche per EC- oder Kreditkarte, als auch als Überweisung getätigt werden. Barausgaben müssen weiterhin manuell im System erfasst werden. Dies birgt zwar das Risiko, das Rechenfehler entstehen können, allerdings lassen sich durch die digitale Erfassung der Daten, auch sehr schnell eruieren, sodass Fehler wieder ausgeglichen werden können. Dies erspart enormen Aufwand, da bei einer Faktura per Hand, oft alle Bücher nachgerechnet werden müssen. Auch bei einer Buchführung auf dem lokalen Rechner ist es oft nicht so einfach, schnell einen Fehler zu finden, denn auch hier müssen alle Buchungen erst manuelle erfasst oder zumindest gesichtet und zugeordnet werden. Allerdings bieten solche Online Lösungen noch weit mehr Möglichkeiten als nur die Erfassung der Ein- und Ausgänge.

Faktura Online. Die Übersicht bleibt erhalten

Die Auswertung der Daten zum Jahresschluss stellt meist die größte Herausforderung dar. Auch hier schaffen Cloudlösungen eine Abhilfe. Die statistische Auswertung erfolgt hier meist automatisch und man kann die Umsätze für jeden Monat, jede Woche und zum Teil auch für jeden Tag separat abfragen. Damit erhält man die komplette Übersicht über alle Geschäfte und den gesamten finanziellen Status des Unternehmens. Zudem lassen sich auch die Daten auf lokale Programme exportieren. Damit ist auch die Auswertung auf dem eigenen Rechner möglich und man kann alle Informationen zur Not sichern. Dieser Datenexport kann auch online erfolgen. So muss in vielen Fällen nur die Verbindung zu jeweiligen Steuerberater angegeben werden. Dieser erhält dann alle Zahlen sofort und vor allem Aufbereitet zugesandt. Dies spart enorme Zeit, Kosten und auch Geld. Zudem hat dieses Vorgehen noch weitere Vorteile.

Faktura Online. Die Steuer schnell erledigt

Auch die Umsatzsteuervoranmeldung kann von solchen Online-Lösungen mittlerweile durchgeführt werden. Hierbei werden die Daten direkt an die jeweilige Finanzverwaltung übermittelt. Somit müssen die Unterlagen nicht mehr per Hand ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Noch dazu bieten einige Systeme die Option, die gesamte Steuererklärung über das System abzuwickeln. Damit reduziert sich auch der Verwaltungsaufwand um ein immenses Mass und die Faktura vereinfacht sich noch weiter. Selbstverständlich sind alle Formate gesetzesgetreu und werden ständig auf dem neusten Stand gehalten. Eventuelle Gesetzesänderungen werden einfach per Update in das System eingebracht.

Faktura Online. Insgesamt betrachtet

Die Faktura online zu führen schafft erhebliches Potenzial. So werden sämtliche Abläufe nicht nur vereinfacht, sonder auch wesentlich übersichtlicher gestaltet. Zeitaufwendige Arbeiten werden vom System selbst übernommen und auch die Steuern stellen kein Problem dar. Dies führt auch insgesamt zu einer erheblich höheren Produktivität, als dies bei anderen Arten der Fall ist. Allerdings gibt es ein Kriterium, welche noch gar nicht betrachtet wurde. Was kostet diese Online Faktura eigentlich. Auch hier können diese Systeme punkten, denn alle Preise können als ehr moderat bezeichnet werden, wobei diese sich bei unterschiedlichen Angeboten, sogar noch in verschiedene Pakete unterteilen. Somit kann jeder Kunde selbst entscheiden, was er wirklich braucht.

 

 

 

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Dezember 4th, 2013 von Erfolgsamer

Jubiläumsgeschenke steuerfrei, das geht!

Eine Jubiläumsfeier ist eine Betriebsfeier und gilt nur als solche, wenn der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer eine solche Feier ausrichtet. Es dürfen auch durchaus ausgeschiedene Kollegen geladen werden.

Diese Feier darf für ein 40jähriges, 50jähriges oder 60jähriges Jubiläum auch bis zu fünf Jahren vor dem eigentlichen Termin stattfinden.

Diese Zuwendungen sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn und damit als Jubiläumsgeschenke steuerfrei anzusehen, sie dürfen allerdings 110 Euro inklusive der Umsatzsteuer nicht überschreiten.

Steuerpflicht

Foto: sxc.hu

Foto: http://www.sxc.hu

Sind die Zuwendungen höher, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Damit sind Jubiläumsgeschenke steuerfrei, wenn sie unter dieser Grenze liegen. Geschenke bis 40 Euro sind ebenfalls steuerfrei, da sie als Aufmerksamkeit gelten. So sind Jubiläumsgeschenke steuerfrei, wenn sie zusammengerechnet nicht über den Höchstsatz hinaus gehen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Leistungen als sonstige Bezüge gewertet werden und daher einer geringeren Besteuerung unterliegen. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn in einem Lokal eine Jubiläumsfeier ausgestattet wird.

Beträgt der pro Kopf-Betrag mehr als 110 Euro sind die darüber liegenden Werte günstiger zu versteuern, da es sich nicht mehr um eine Aufmerksamkeit handelt. Nur die geleisteten Geldzuwendungen müssen komplett als Arbeitslohn versteuert werden, wenn diese den Betrag übersteigen. Jubiläumsgeschenke, Sachgeschenke und ähnliche Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen soweit diese Zuwendungen weder Aufmerksamkeiten noch Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers sind. Diese unentgeltlichen Wertabgaben sind daher Jubiläumsgeschenke steuerfrei.

Die übrigen Steuerbefreiung sowie die Steuermäßigen sind auf unentgeltliche Wertabgaben anzuwenden, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Solche Wertabgaben sind sowohl bei Einzelunternehmen als auch bei beispielsweise bei Personengesellschaften beziehungsweise Vereinen von juristischen Personen des Öffentlichen Rechts möglich.

Jubiläumsgeschenke steuerfrei

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September 27th, 2013 von Erfolgsamer

Die Intrahandelsstatistik (kurz Intrastat genannt) bezeichnet die gemeinschaftlichen Handelserfassungsrichtlinien, die seit der neuen Verordnung für alle europäischen Mitgliedstaaten gelten.

Hierbei müssen alle Positionen des Ex- und auch Imports genau verzeichnet und regelmäßig gemeldet werden. So soll die Intrahandelsstatistik vor allem den Überblick über die europäischen Handelsabläufe erleichtern. In Deutschland müssen diese Meldungen an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden erfolgen. Dieses steht auch bei Rückfragen zur Verfügung.

intrastat

Einzuhaltende Meldepflichten und verschiedene Ausnahmen

Durch das Intrastat-System werden aber nicht nur der Ex- und Import innerhalb der Europäischen Union (EU) genau verzeichnet, sondern das Verfahren dient auch der Umsatzsteuerkontrolle. Diese findet jedoch eher indirekt statt – das Finanzamt ist nicht direkt mit dem Statistischen Bundesamt verbunden. Doch auch im Bereich der Intrahandelsstatistik muss unterschieden werden: Unternehmen, dessen Umsatz im Vor- und auch im aktuellen Meldejahr weniger als 400.000 Euro betrug und betragen wird, sind von der Intrastat Meldepflicht ausgeschlossen. Ändert sich dies im laufenden Kalenderjahr, muss das Statistische Bundesamt umgehend informiert werden. Eine rückwirkende Meldung ist nicht – oder nur sehr schwer, kostspielig und umständlich – möglich. Zudem besteht die verbindliche und gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht europaweit und für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Privatpersonen sind in der Regel von der Intrastat-Melderpflicht ausgeschlossen. Gleiches gilt für Abgabepflichtige, die keine regelmäßige Steuervoranmeldung einreichen müssen.

Wissenswerte und wichtige Hinweise zum Meldeverfahren

Wichtig ist beim Intrastat System vor allem das Meldeverfahren. Denn es werden keine quartalsübergreifenden Gesamtgewinnmeldungen getätigt, sondern es muss jede einzelne Sendung – egal ob eine eingegangene oder aufgegebene – von beiden Vertragsseiten gemeldet werden. Das muss allerdings nicht sofort, sondern monatlich passieren. Die Meldung erfolgt stets rückwirkend und muss bis zum 10. Werktag des Folgemonats beim Statistischen Bundesamt eingegangen sein. Das kann über verschiedene Wege passieren: Entweder über eine Onlinemeldung mittelst IDEV-Verfahren (Internet Datenerhebung im Verbund der statistischen Ämter des Bundes und der Länder), mit einer Meldung via eStatsitik.core oder durch einen amtlichen Vordruck. Hier sind allerdings verschiedene Systeme und Formulare für den Intra- und den Extrahandel erhältlich und es sollte immer darauf geachtet werden, dass man das richtige verwendet.

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Januar 28th, 2013 von Erfolgsamer

Wie in vielen anderen Ausbildungsrichtungen ist es heute auch möglich, einen Fernlehrgang zum Steuerberater zu absolvieren. Die vermittelten Unterrichtsinhalte unterscheiden sich nicht von dem Direktstudium bzw. der direkten Ausbildung. Verschieden ist nur die Anzahl der so genannten Präsenzstunden, also der Einheiten, wo der Schüler direkt am Ausbildungsort anwesend sein muss. Ansonsten werden die Unterlagen bei einem Fernlehrgang als Steuerberater dem Studenten zugesandt und er löst zu Hause bestimmte Aufgaben.

Auch die Lehrmaterialien nimmt der Lernende in einer bestimmten Zeit durch und schreibt Prüfungen und Testate. Immer ist ein wenig Karrenzzeit eingeplant, falls man nich während der Regelausbildungszeit fertig wird. Dafür gibt es meist triftige Gründe. Fehlender Ehrgeiz sollte es jedoch nicht sein, will man später als Steuerberater Erfolg haben. Neben den diversen Buchungssätzen, dem Aufbau von T-Konten, den Kontenrahmen und vielen weiteren nützlichen Dingen lernen Steuerberater auch gezielt Inhalte des Steuerrechts.

Fernlehrgang Steuerberater in Deutschland

In Deutschland gibt es viele Fallen im Steuerrecht, die zwar viele Laien nicht kennen, der Steuerberater muss allerdings genau Bescheid wissen. Dies betrifft beispielsweise die Steuersätze inklusive aller möglichen Sonderregelungen. In einem Fernlehrgang für Steuerberater werden solche Themen angesprochen und erörtert, selbst vermeintlich widersprüchliche Fälle werden logisch erklärt, so dass sie der zukünftige Steuerberater versteht. Immerhin muss er später seinem Klienten erklären, warum dieses Produkt genau den Steuersatz hat und wie die genauen Absetzunsgregelungen sind.

Steuerberater sind sehr vielseitig, denn sie sind nicht nur als steuerliche Berater gefragt, sondern auch als Coaches in Betriebswirtschaft. Im Rahmen der Steuerberatung helfen sie beim Überprüfen von Steuerbescheiden, beim Erstellen von Steuererklärungen, vertreten Bürger bei Streitfällen mit der Finanzverwaltung und beraten vorausschauend, wie man die Steuer optimal gestalten kann. Daraus resultieren oft betriebswirtschaftliche Entscheidungen, z. B. in den Kernbereichen der kaufmännischen Führung einse Unternehmens.

Das Wissen der Steuerberater wird allerdings auch bei der Gründung des Unternehmens von der Wahl der richtigen Rechtsform über die Standortbestimmung bis hin zu Fusionen, Sanierungen und der Regelung der Unternehmensnachfolge sowie bei Veräußerungen benötigt.

Nach einem Fernlehrgang zum Steuerberater ist man also vielseitig einsetzbar.

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Januar 25th, 2013 von Erfolgsamer

Erst hatte sich die Wirtschaft beschwert, dann klappte es technisch nicht. Nun aber ist mit dem Beginn des Jahres 2013 auch für Deutschland die Einführung der E-Bilanz beschlossene Sache. Alle Unternehmen, die zur Buchführung verpflichtet sind, müssen damit ihre Steuererklärung in elektronischer Form an das Finanzamt überweisen. Auch wenn viele Unternehmen erklären, dass damit noch bis Ende 2014 Zeit sei, um die Unterlagen einzureichen: Die Praxis zeigt, dass eine möglichst frühe Um- und Einstellung auf die E-Bilanz sinnvoll ist.

Details rechtzeitig klären

Sinnvoll ist es zunächst, mit dem Steuerberater und dem Anbieter der Buchhaltungssoftware Kontakt aufzunehmen, um mögliche Veränderungen zu besprechen. Außerdem sollte das Personal umfassend geschult werden, denn die E-Bilanz bedeutet nicht nur in technischer Hinsicht eine enorme Herausforderung. Sie ist es auch inhaltlich, schließlich muss die Buchhaltung reibungslos weiterlaufen und korrekt sein, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich dennoch, bereits ab Januar des laufenden Jahres 2013 neue und speziell für die elektronische Bilanz ausgewiesene Konten in der Buchhaltung einzurichten. Dies erspart es dem Steuerbüro, später alle Posten einzeln umbuchen zu müssen. Zwar argumentieren einzelne Unternehmer, dass das Umbuchen nicht mit großem Aufwand verbunden sei. Damit der Buchhaltung neue Tiefen bei der Gliederung der einzelnen Positionen beispielsweise zum Wareneinkauf vorgegeben sind, wird wesentlich detailreicher gebucht. Deshalb kann sich die Zahl der Positionen schnell auf mehrere Tausend belaufen. Die Buchung über separate und E-bilanzfähige Konten vermeidet das.

Verschiebung der E-Bilanz nur im Ausnahmefall

Die Einführung der E-Bilanz ist im Ausnahmefall auch verschiebbar. Zum einen sind alle, deren Wirtschaftsjahr nicht identisch mit dem Kalenderjahr 2013 ist (beispielsweise von September 2013 bis August 2014) zunächst befreit und müssen erst im Folgejahr eine E-Bilanz einreichen. Außerdem sind Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten in diesem Jahr noch nicht betroffen. Für sie gelten Übergangsfristen, so dass frühestens ab 2015 entsprechend zu verfahren ist. Und schließlich können alle Unternehmen, für die die Einführung der E-Bilanz einen außergewöhnlichen Härtefall darstellt, beim Finanzamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen und ihre Steuerunterlagen weiterhin Papierform einreichen. Aber auch da gilt: Dies sollte immer mit dem Steuerberater und dem Anbieter der Software besprochen werden.

Themen:Finanzen Geld Gold Stichworte:, ,

Oktober 6th, 2012 von Erfolgsamer

Mehr und mehr Steuerpflichtige machen inzwischen ihre Steuererklärung selbst, ohne dabei die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Was früher zeitaufwendig und schwierig war, wird mittlerweile durch Software leicht gemacht.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Eine gute Software ist erheblich preisgünstiger, als die Dienstleistung eines Steuerberaters zu bezahlen. Und selbstverständlich ist es sicherer, eine gut durchdachte, Rat gebende aktuelle Software zu nutzen, als sich als Laie mit den sich immer wieder ändernden Bestimmungen im Steuerrecht zu befassen.

Einfacher als gedacht

Mit einem geeigneten Programm erledigt sich die Steuererklärung ohne großen Aufwand. Salopp geschätzt: Ein als Angestellter Beschäftigter braucht nicht mehr Zeit als die zwischen Sonntagnachmittagskaffee und Abendessen, um seine jährliche Steuererklärung selbst zu erledigen. Die Software, die dafür mittlerweile für Privatanwender auf dem Markt ist, ist äußerst intuitiv und bedienerfreundlich. Vorkenntnisse sind nahezu nicht erforderlich: Allein über einen Computer müssen die Nutzer verfügen, damit sie die Software installieren können. Ist das geschehen, erledigt sich alles Weitere nahezu von selbst. Die Software führt den Nutzer Schritt für Schritt weiter. Während der Nutzer sich durchklickt, wird er von dem Programm beraten.

Selbst machen und Geld vom Finanzamt zurückbekommen

Viele Steuerpflichtige haben Hemmungen, ihre Steuererklärung selbst zu machen, weil die Sorge besteht, sie könnten dabei „Geld verschenken“. Aus diesem Grund denken viele, sie sollten vielleicht doch lieber einen Steuerberater mit ihrer Steuererklärung beauftragen. Allerdings ist die Steuersoftware so gut ausgerüstet, dass Nutzer Hinweise auf all das bekommen, was sie eventuell noch steuerlich geltend machen können. Proaktiv macht die Software beim Durchklicken der einzelnen Bereiche Vorschläge dazu, welche Kosten noch steuerpflichtig geltend gemacht werden könnte. Sie stellt dem Nutzer Fragen zu Bereichen, von denen er vielleicht nicht einmal wusste, dass er hier Geld sparen kann. Das ist ein Service, den sicherlich nicht immer jeder Steuerberater liefert, der eine Standardsteuererklärung erledigt.

Viel Mühe macht es nicht

Was auch sehr gut ist und was viele nicht wissen: Wer einmal seine Steuererklärung mit Steuersoftware erledigte,  wird im Folgejahr noch weniger Zeit aufwenden müssen, als es bei der erstmaligen Nutzung der Software erforderte. Die sich nicht ändernden Daten des Steuerpflichtigen lassen sich, vorausgesetzt er nutzt im Folgejahr wieder die Software der gleichen Firma, importieren. Das heißt: Wer zum Beispiel 2013 denselben Arbeitgeber wie 2012 hat und wessen Lebensumstände sich nicht gravierend geändert haben, der kann sich die erneute Dateneingabe in vielen Bereichen sparen.

Themen:Finanzen Geld Gold, PC Elektronik Software Stichworte:, , , ,

April 18th, 2012 von Erfolgsamer

Jedes Jahr steht sie wieder aufs Neue vor der Tür und will rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht werden.

Steuer

Die Rede ist natürlich von der Steuererklärung. In der heutigen Zeit ist es jedoch gar nicht so leicht, den bürokratischen Dschungel ganz allein zu durchdringen und sich immer über die neuesten Steuergesetze auf dem Laufenden zu halten. Fehler die man da begeht können einen später teuer werden. Eine Steuernachzahlung kann mehr als nur das Urlaubsbudget über den Haufen werfen. Für all diejenigen, die sich nicht jedes Jahr wieder mit einem Haufen Papieren quälen möchten und die lieber auf der sicheren seite bleiben ist ein Steuerberater genau die richtige Anlaufstelle. Womöglich kann er sogar auf eventuelle Wege hinweisen, die Steuereinsparungen möglich machen. Worauf man bei der Suche nach einem Steuerberater achten sollte und wie die Zusammenarbeit mit ihm ganz reibungslos läuft, erfahren Sie hier.

Tipp 1: Freunde und Verwandte können bei der Suche helfen

Auf den ersten Blick mag es etwas schwierig erscheinen, einen geeigneten Steuerberater ausfindig zu machen, da die entsprechenden Personen keine Werbung im herkömmlichen Sinne für ihre Leistungen machen dürfen. Doch ein Weg findet sich letztendlich immer. Fragen Sie zum Beispiel Ihre Freunde und Verwandten, ob diese nicht einen kompetenten Steuerberater kennen. Ich selbst habe so über den Freund einer Bekannten einen hervorragenden Steuerberater kennen gelernt dem ich nun schon seit einigen jahren meine Finanzen anvertraue und von dessen Leistungen ich sehr überzeugt bin.

Darüber hinaus können Sie sich ebenso im Internet informieren, wie z.B. auf http://www.steuerberaterscout.com/. Besonders hilfreich sind Seiten, die nicht nur einen Meister des Fachs anpreisen, sondern einen Überblick über verschiedene Steuerberater bieten. Dort können Sie die leistungen und auch die Preise vergleichen, denn bei Steuerberatern ist es ähnlich wie bei Ärzten. Man muss erst suchen um den Richtigen zu finden.

Tipp 2: Beide Seiten müssen ihren Pflichten nachkommen

Engagieren Sie einen Steuerberater, ist dieser nicht nur Ihnen verpflichtet. Zwar sind Sie der Kunde beziehungsweise Mandant und bezahlen für seine Leistungen, doch ein gewisses Entgegenkommen sollten Sie ebenfalls zeigen. Ganz wichtig ist es, dass dem jeweiligen Steuerberater alle erforderlichen Unterlagen ausnahmslos zur Verfügung gestellt werden. Nur so können die gewünschten Leistungen erbracht werden.

Tipp 3: Wer selbst Aufgaben übernimmt, kann Geld sparen

Selbstredend kann ein Steuerberater fast alle Aufgaben übernehmen, die mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung zusammenhängen. Doch womöglich können Sie den einen oder anderen Euro sparen, wenn Sie sich einmal überlegen, welche Vorarbeiten Sie eventuell selbst erledigen könnten. Wer beispielsweise seine Buchführung selbst macht und diese nicht in die Hände des Steuerberaters gibt, kann einen gewissen Betrag einsparen.

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März 31st, 2010 von Erfolgsamer

wikileaks

Das Internetportal Wikileaks ist in Österreich, Deutschland und der Schweiz immer noch weitgehend unbekannt.

Dabei hat Wikileaks mit zwei sehr brisanten Veröffentlichungen für große Schlagzeilen gesorgt.

Wikileaks kam in den Besitz von  hunderttausenden SMS und andere Textnachrichten, die in den Tumulten der Terroranschläge vom 11. September in New York verschickt wurden. Ebenso wurden Infos über tausende Seiten des unter Verschluss gehaltenen Mautvertrags zwischen der deutschen Bundesregierung und dem Betreiberkonsortium (Toll Collect) veröffentlicht.

Die Internet-Seite Wikileak, die vor einiger Zeit die Schweizer Privatbank Julius Bär mit Hilfe eines Gerichts in Kalifornien sperren ließ, ist wieder frei zugänglich.

Wie die ‚WirtschaftsWoche‘ berichtete, ist die Seite Wikileak inzwischen auf die Weihnachtsinseln umgezogen und veröffentlicht Angaben von mehreren Dutzend Kunden, die Vermögen in Millionenhöhe in Trusts auf den Cayman Inseln angelegt haben, darunter etliche Deutsche. Diese Trusts der Karibikinseln sind so ähnlich aufgebaut wie die umstrittenen Privatstiftungen Liechtensteins.

Wer Wikileak betreibt, ist unbekannt.
Wikileaks soll ganz bewußt an Wikipedia erinnern, denn es handelt sich auch hier um ein Mitmach-Lexikon, bei dem jeder etwas veröffentlichn kann.
Bei wikileaks geht es aber nicht um Allgemeinwissen, sondern um „geheime Dokumente. So erklärt sich auch das  “leaks“ (lecken, ausrinnen) im Namen, das eben für undichte Stellen steht.
Die Portal- Betreiber sehen sich als “Ansprechpartner für diejenigen, die unethisches Verhalten in ihren eigenen Regierungen und Unternehmen enthüllen wollen.“

Die Informaten bleiben gänzlich anonym – so die Betreiber von Wikileaks. Kritische Journalisten und Privatleute sollen die geheimen Informationen der Öffentlichkeit präsentieren.
Auf der Plattform veröffentlicht wurden auch die Handbücher der Wachen von Guantánamo.

Renommierte Medien greifen mittlerweile regelmäßig auf Dokumente von Wikileaks zurück. Sollte einmal ein gefälschtes Dokument durch die strengen Kontrollen der angeblich bereits 1200 Mitarbeiter von Wikileaks rutschen, setzen die Betreiber auf den Wikipedia- Effekt: Einem Internetnutzer wird es schon auffallen, und der kann seine Warnung direkt neben das Dokument schreiben.

Doch was, wenn jemand die Anonymität zu Diffamierungen nutzt? Auch von der Öffentlichkeit akzeptierte Geheimhaltungsgründe – etwa laufenden Ermittlungsverfahren – werden von Wikileaks ignoriert. Das könnte Wikileaks weitere Schlagzeilen aber auch Schwierigkeiten bringen.

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März 10th, 2010 von Erfolgsamer

geldJa, ein Konto auf der Bank habe ich bereits, sogar verschiedene.

Aber was ist nun ein Erfolgskonto?

Solche Konten könnte man auch als „Unterkonten des Eigenkapitals“ bezeichnen – sie dienen zur Ermittlung des persönlichen Gewinns.
Um das zu verstehen, muss man sich erstmal mit den Begriffen Aufwendungen und Erträge vertraut machen.

Was sind Aufwendungen?
Alle Minderungen des betrieblichen Vermögens sind ein Aufwand. Aufwendungen können beispielsweise sein: Löhne, Gehälter oder auch Wegnahme von  Materialien aus ihrem Lager.

Was sind Erträge?
Ein Ertrag kann zum Beispiel aus Verkaufserlösen resultieren. Erträge führen prinzipiell zu einem Wertzuwachs Ihres Unternehmens.

Was ist aber nun ein Erfolgskonto?
Es gibt für jede Aufwandsart und Ertragsart ein eigenes Erfolgskonto.

Beginnen wir mit dem Aufwandskonto:
Die Miete, oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen die ein Unternehmen zu zahlen hat, stellt einen Aufwand dar.
Diese Miete, oder die Ausgaben würden demnach über das Konto „Aufwendungen“ verbucht werden.

Nun das Ertragskonto:
Wenn eine Firma Ware verkauft, oder bezahlte Dienstleistungen anbietet, nimmt es Geld ein.
Das nennt man Umsatzerlöse. Diese Umsatzerlöse würden dann über das Ertragskonto Umsatzerlöse verbucht werden.

Nun ist noch zu beachten, dass es sich bei allen Aufwandskosten um Aktiv-Konten und bei Ertrags-Konten um Passiv-Konten handelt.

Aufwandskonten sind also AKTIV
Zugänge auf der SOLL-Seite, Abgänge auf der HABEN-Seite

Ertragskonten sind logischer Weise PASSIV
Zugänge auf der HABEN-Seite, Abgänge auf der SOLL -Seite

Alle Erfolgskonten werden zum Geschäftsjahresende über das Gewinn und Verlust Konto (GuV-Konto) abgeschlossen.

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