Die E-Bilanz: Ab 2013 elektronische Bilanz verpflichtend

Erst hatte sich die Wirtschaft beschwert, dann klappte es technisch nicht. Nun aber ist mit dem Beginn des Jahres 2013 auch für Deutschland die Einführung der E-Bilanz beschlossene Sache. Alle Unternehmen, die zur Buchführung verpflichtet sind, müssen damit ihre Steuererklärung in elektronischer Form an das Finanzamt überweisen. Auch wenn viele Unternehmen erklären, dass damit noch bis Ende 2014 Zeit sei, um die Unterlagen einzureichen: Die Praxis zeigt, dass eine möglichst frühe Um- und Einstellung auf die E-Bilanz sinnvoll ist.

Details rechtzeitig klären

Sinnvoll ist es zunächst, mit dem Steuerberater und dem Anbieter der Buchhaltungssoftware Kontakt aufzunehmen, um mögliche Veränderungen zu besprechen. Außerdem sollte das Personal umfassend geschult werden, denn die E-Bilanz bedeutet nicht nur in technischer Hinsicht eine enorme Herausforderung. Sie ist es auch inhaltlich, schließlich muss die Buchhaltung reibungslos weiterlaufen und korrekt sein, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich dennoch, bereits ab Januar des laufenden Jahres 2013 neue und speziell für die elektronische Bilanz ausgewiesene Konten in der Buchhaltung einzurichten. Dies erspart es dem Steuerbüro, später alle Posten einzeln umbuchen zu müssen. Zwar argumentieren einzelne Unternehmer, dass das Umbuchen nicht mit großem Aufwand verbunden sei. Damit der Buchhaltung neue Tiefen bei der Gliederung der einzelnen Positionen beispielsweise zum Wareneinkauf vorgegeben sind, wird wesentlich detailreicher gebucht. Deshalb kann sich die Zahl der Positionen schnell auf mehrere Tausend belaufen. Die Buchung über separate und E-bilanzfähige Konten vermeidet das.

Verschiebung der E-Bilanz nur im Ausnahmefall

Die Einführung der E-Bilanz ist im Ausnahmefall auch verschiebbar. Zum einen sind alle, deren Wirtschaftsjahr nicht identisch mit dem Kalenderjahr 2013 ist (beispielsweise von September 2013 bis August 2014) zunächst befreit und müssen erst im Folgejahr eine E-Bilanz einreichen. Außerdem sind Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten in diesem Jahr noch nicht betroffen. Für sie gelten Übergangsfristen, so dass frühestens ab 2015 entsprechend zu verfahren ist. Und schließlich können alle Unternehmen, für die die Einführung der E-Bilanz einen außergewöhnlichen Härtefall darstellt, beim Finanzamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen und ihre Steuerunterlagen weiterhin Papierform einreichen. Aber auch da gilt: Dies sollte immer mit dem Steuerberater und dem Anbieter der Software besprochen werden.

Januar 25th, 2013 von